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BGH, 05.04.1962 - II ZR 133/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1108
- MDR 1962, 547
- VersR 1962, 461
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
Kein Versicherungsschutz bei Unfall des stark alkoholisierten Fußgängers
Eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit durch den Alkohol so gestört ist, dass der Geschädigte den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist (so schon RGZ 164, 49; BGH VersR 1962, 461; BGH VersR 2000, 1090).Der Anscheinsbeweis ist anwendbar (BGHZ 18, 311; BGH NJW 1962, 1108).
- BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87
Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung
Die Frage, auf welche Art eine Blutalkoholkonzentration festzustellen ist, welche Anforderungen insoweit an die Überzeugungsbildung des Richters zu stellen sind und welche Folgerungen aus einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auf die Fahrtüchtigkeit der untersuchten Person gezogen werden können, wird von der Rechtsprechung seit jeher als eine revisible Rechtsfrage behandelt (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265; 13, 83; 19, 243; 21, 157; BGHZ 66, 88; Urteil vom 7.1.1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292; vom 5. April 1962 - II ZR 133/60 - VersR 1962, 461 [BGH 05.04.1962 - II ZR 133/60]; vom 8. Juli 1957 - II ZR 177/56 - VersR 1957, 509). - BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68
Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen …
An diesem besonderen Beweisgrenzwert für Kraftradfahrer hat der Bundesgerichtshof in der Folgezeit festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 13, 83; 19, 82, 83, 243, 244 [BGH 07.08.1963 - 4 StR 270/63]; VRS 19, 296, 298; 27, 192, 193; VersR 1962, 461 [BGH 05.04.1962 - II ZR 133/60]). - BGH, 07.01.1972 - IV ZR 152/69
Begriff der Bewußtseinsstörung; Rechtliche Folgen absoluter Fahruntüchtigkeit für …
Es kann dann darauf ankommen, wie der Versicherte gefahren und wie es zu dem Unfall gekommen ist (BGH LM § 3 AVB für Unfallversicherung Nr. 4 = VersR 1962, 461 [BGH 05.04.1962 - II ZR 133/60] ).
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