Rechtsprechung
BGH, 14.05.1963 - VI ZR 113/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 945
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 20.11.2000 - 12 U 1461/99
Zum Rechtsfahrgebot und zur Mithaftung beim Kurvenschneiden sowie zum Überfahren …
Die Frage nach einer konkreten Mitursächlichkeit der Klägerin für den eingetretenen Schaden ist im Rahmen des § 286 ZPO zu beantworten (BGH VersR 1963, 945, 946). - BGH, 07.02.1967 - VI ZR 116/65
Gewährung von Hinterbliebenenrente nach einem tödlichem Verkehrsunfall - …
Gewiß hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1963 (VI ZR 113/62 = VersR 63, 945) ausgesprochen, ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot begründe nicht ohne weiteres den Anscheinsbeweis für die Unfallursächlichkeit einer solchen Zuwiderhandlung.