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   OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73   

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https://dejure.org/1973,3172
OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73 (https://dejure.org/1973,3172)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.1973 - 9 U 6/73 (https://dejure.org/1973,3172)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 1973 - 9 U 6/73 (https://dejure.org/1973,3172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14 b; RVO § 636; RVO § 637; BGB § 839; BGB § 847; GG Art. 34

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Amtshaftung; Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 07.11.1972 VersR 73, 269 = NJW 73, 502) hat jedoch die gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt und damit den Schmerzensgeldausschluß bestätigt.
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50

    § 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73
    Dennoch kann er den Schmerzensgeldanspruch nicht gegen den Schädiger, der wie er Betriebsangehöriger ist, bzw. hier gegen das für den Schädiger nach Art. 34 GG haftende Land geltend machen; denn zu den auf Grund der §§ 636, 637 RVO ausgeschlossenen Ansprüchen auf Ersatz des Personenschadens gehört auch der Ersatz des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist und durch ein Schmerzensgeld nach § 847 BGB abgegolten werden soll (BGHZ 3, 298; BGH VersR 65, 806; Geigel a.a.O., Kap. 31 Rz. 19; Dersch - Knoll - Brockhoff - Schieckel - Schroeter - Völker, RVO § 636 Anm. 10).
  • BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64

    Anspruch auf Schmerzensgeld - Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Vorliegen

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73
    Dennoch kann er den Schmerzensgeldanspruch nicht gegen den Schädiger, der wie er Betriebsangehöriger ist, bzw. hier gegen das für den Schädiger nach Art. 34 GG haftende Land geltend machen; denn zu den auf Grund der §§ 636, 637 RVO ausgeschlossenen Ansprüchen auf Ersatz des Personenschadens gehört auch der Ersatz des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist und durch ein Schmerzensgeld nach § 847 BGB abgegolten werden soll (BGHZ 3, 298; BGH VersR 65, 806; Geigel a.a.O., Kap. 31 Rz. 19; Dersch - Knoll - Brockhoff - Schieckel - Schroeter - Völker, RVO § 636 Anm. 10).
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