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   BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76   

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https://dejure.org/1977,1456
BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76 (https://dejure.org/1977,1456)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1977 - IV ZR 150/76 (https://dejure.org/1977,1456)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1977 - IV ZR 150/76 (https://dejure.org/1977,1456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnbauunternehmen - Werklohn - Minderung - Nachbesserung - Architekt - Bauingenieur - Bautechniker

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 393
  • VersR 1978, 219
  • BauR 1978, 326
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76
    nen Ansprüchen schadlos halten kann (BGHZ 62, 251).
  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 99/69

    Schlüsselfertiges Haus - Architekt - Festpreis - Deckungsverlust - Haftpflicht -

    Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76
    § 4 Nr. 30 = NJW 1971, 1315 = VersR 1971, 557) oder viel.
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus BGH, 07.12.1977 - IV ZR 150/76
    61, 369; 63, 96; 65, 359; BGH NJW 1976, 143; 1977, 1336).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Erreicht die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit oder Eigenschaft nicht, ist sie mangelhaft und löst Gewährleistungsansprüche aus, die dem nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind (BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 150/76 - VersR 1978, 219 unter III 1 und 2; BGHZ 46, 238, 241; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1962 - II ZR 197/60 - VersR 1963, 180 unter 2).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2013 - 9 U 84/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Ausschluss von Erfüllungsschäden und

    (Vgl. zum Nutzungsausfall und zu sogenannten "Freilegungskosten" als Erfüllungsschaden im versicherungsrechtlichen Sinn beispielsweise BGH, VersR 1978, 219; BGH, VersR 1985, 1153; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Deshalb sind alle Ansprüche, die mit dem Ausgleich oder der Beseitigung des Mangelschadens zusammenhängen, und daher dem unmittelbaren Interesse des Bestellers an dem vertraglich geschuldeten Leistungsgegenstand entsprechen, dem nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen (BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - IV ZR 162/02, juris Rn. 18; Urteil vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 150/76, juris Rn. 51).

    Erreicht die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit nicht, ist sie mangelhaft und löst - wie hier - Gewährleistungsansprüche aus, die dem nach Ziff. 1.2 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 150/76, juris Rn. 51).

  • KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07

    Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft: Inanspruchnahme eines

    Dies stellt der oben angeführte Passus in § 2 Nr. 1 Abs. 2 AVB klar (vgl. BGH VersR 1978, 219 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 51).

    Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung vertreten, dass der "Ausschluss" der Erfüllungsleistungen und Erfüllungssurrogate keinen Versicherungsausschluss (sekundäre Risikobegrenzung), sondern lediglich einen der Klarstellung dienenden Zusatz enthält, durch den der Versicherungsnehmer darauf hingewiesen werden soll, dass der gebrauchte Ausdruck "gesetzliche Haftpflicht" weder Erfüllungsansprüche noch Erfüllungssurrogate umfasst (vgl. BGH VersR 1978, 219 - zitiert nach juris: Rdnr. 51 - zu § 4 I Ziff. 6 AHB).

    Dies betrifft die Ansprüche gemäß § 633 BGB a. F., insbesondere den Anspruch auf Nachbesserung (vgl. BGH VersR 1978, 219 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 51).

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Demgegenüber ist in dem Urteil des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 1977 - IV ZR 150/76 = VersR 1978, 219, bei dem es um Mängel bei der Bauausführung ging, bereits ausgeführt, der Versicherer wäre deckungspflichtig gewesen, wenn es sich lediglich um eine fehlerhafte Architektenleistung gehandelt hätte.
  • OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01

    Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von

    Nach gefestigter Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, umfasst beim Werkvertrag das Erfüllungsinteresse des Bestellers zunächst die Neuherstellung des Werks und die Beseitigung von Mängeln (BGH, VersR 1978, S. 219, 220; OLG Naumburg, VersR 1997, S. 179; Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 4 AHB Rn. 79).

    Daher verfolgt der Bauherr mit Ansprüchen gegen den Architekten wegen Fehlern des Bauwerks nicht sein Erfüllungsinteresse (BGH, VersR 1978, S. 219, 220; Voit, a.a.O., Arch.-Haftpfl., Rn. 16).

  • OLG Dresden, 03.11.2010 - 1 U 605/10

    Aufrechnung mit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden

    Denn bei Ansprüchen auf Nacherfüllung gemäß § 13 Ziffer 5 VOB/B handelt es sich um modifizierte vertragliche Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche (BGH BauR 1971, 126), die gemäß § 4 Ziffer 6 AHB von vornherein nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sind (BGH VersR 1978, 219, 220).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 7 U 196/08
    Da die Leistung der Insolvenzschuldnerin die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreichte, löste die Mangelhaftigkeit Ansprüche aus, die dem nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind (vgl. BGH Versicherungsrecht 2005, 110 (111); BGH Versicherungsrecht 1978, 219; BGH Versicherungsrecht 1963, 180).
  • LAG Berlin, 03.11.1997 - 9 Sa 67/97

    Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Würdigung von

    Mehr aber auch nicht weniger als die richterliche Überzeugung kann für den Beweis nicht gefordert werden, da eine absolute Gewißheit bei der Sachverhaltsfeststellung im Prozeß, die es mit vergangenen Ereignissen und oftmals unzulänglichen Erkenntnismitteln zu tun hat, nur in Ausnahmefällen erreicht werden kann (vgl. BGH vom 23.11.1977, MDR 1978, 393).
  • LAG Berlin, 08.07.1991 - 9 Sa 27/91

    Arbeitsvertrag: Schriftformerfordernis

    Mehr, aber auch nicht weniger als die richterliche Überzeugung kann für den Beweis nicht gefordert werden, da eine absolute Gewißheit bei der Sachverhaltsfeststellung im Prozeß, die es mit vergangenen Ereignissen und oftmals unzulänglichen Erkenntnismitteln zu tun hat, nur in Ausnahmefällen erreicht werden kann (vgl. BGH vom 23.11.1977, MDR 1978, 393; BGH vom 17.02.1970, BGHZ 53, 245 ).
  • LAG Berlin, 07.04.1997 - 9 Sa 80/96

    Zulässigkeit der konkludenten Abänderung eines Arbeitsvertrages unter

  • LG Köln, 09.09.2004 - 24 O 326/03
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