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   OLG Hamm, 27.03.1981 - 20 U 275/80   

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https://dejure.org/1981,14216
OLG Hamm, 27.03.1981 - 20 U 275/80 (https://dejure.org/1981,14216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.1981 - 20 U 275/80 (https://dejure.org/1981,14216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 1981 - 20 U 275/80 (https://dejure.org/1981,14216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 1173
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    In der Instanzrechtsprechung haben Repräsentantenstellung angenommen: Oberlandesgericht Hamm (VersR 1981, 1173, 1174) für den Pächter eines Hotelgrundstücks hinsichtlich der für die Heizungsanlage abgeschlossenen Leitungswasserversicherung; Landgericht Hannover (VersR 1983, 950, 951) für den Mieter eines Einfamilienhauses hinsichtlich der Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden; Landgericht Bielefeld (RuS 1983, 18) für den Pächter einer Gaststätte hinsichtlich der für das Haus bestehenden Feuerversicherung.
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2010 - 5 U 147/10

    Gebäudeversicherung - Kürzung

    Der Klägerin musste sich spätestens nach dem Eintritt des Schadens an den in früheren Wintern unversehrt gebliebenen Leitungen aufdrängen, dass nunmehr auch die Rohre in dem nur durch den Wandheizlüfter beheizten Raum einer zusätzlichen Sicherung bedurft hätten (zur Bedeutung eines vorangegangenen Frostschaden, der vom Versicherungsnehmer nicht zum Anlass für weitere Sicherungsaßnahmen genommen wurde, vgl. OLG Köln, VersR 2008, 1392; zur groben Fahrlässigkeit bei Frostschäden siehe auch Senat, Urt. v. 20.4.1988 - 5 U 57/87 - VersR 1989, 397; OLG Hamm, VersR 1989, 1083 [anhaltende Frostperiode]; OLG Hamm, VersR 1981, 1173; zur groben Fahrlässigkeit, wenn eine Ersatzbeheizung durch Radiatoren nur bei Minustemperaturen betrieben wird, KG, r+s 1996, 277).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19

    Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten

    Das ist in der Sachversicherung regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - die Obhut für die versicherte Sache und ihre notwendige laufende Betreuung vollständig dem anderen überträgt (Armbrüster in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 95 Rn. 14 mwN; OLG Hamm, Urt. v. 27.03.1981, 20 U 275/80, VersR 1991, 1173, juris).
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