Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.09.1986 | OLG Hamm, 08.05.1985

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,655
BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95 (https://dejure.org/1996,655)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1996 - IV ZR 238/95 (https://dejure.org/1996,655)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 (https://dejure.org/1996,655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ §§ 2, 7
    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche Fähigkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 529
  • VersR 1997, 436
 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, r+s 2003, 164 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 - NJW-RR 2003, 383 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines

    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13]; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1232
BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 (https://dejure.org/1986,1232)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 (https://dejure.org/1986,1232)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 (https://dejure.org/1986,1232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Verwendung besonderer Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Auf einen bestimmten Zeitraum beschränktes Leistungsanerkenntnis des Versicherers - Zustimmung zur ordentlichen ...

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ §§ 2, 6
    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung enthaltenen Selbstbindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 276
  • MDR 1987, 214
  • VersR 1986, 1113
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Der Versicherer ist aufgrund der mit seinem Leistungsanerkenntnis verbundenen Selbstbindung nicht befugt, die Berufsunfähigkeit der versicherten Person ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend zu bewerten (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 2).

    Versichert ist grundsätzlich der Beruf, der von der versicherten Person vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 17. September 1986 aaO unter 3 a; vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter I 2 a; vom 3. April 1996 - IV ZR 344/94 - VersR 1996, 830 unter 2 a; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung BUZ § 2 Rdn. 9; Voit/Knappmann aaO § 2 BUZ Rdn. 9).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Einen Verlust derartiger Verweisungsmöglichkeiten hat der Senat lediglich in einem Ausnahmefall verneint, in dem Versicherer wie Versicherungsnehmer übereinstimmend der Überzeugung waren, die maßgebliche Gesundheitsbeeinträchtigung der Versicherungsnehmerin sei lediglich vorübergehender Natur, weshalb der Versicherer aus erkennbarer Kulanz (zunächst) davon absah, die Versicherungsnehmerin, seine eigene Außendienstmitarbeiterin, auf einen Posten im Innendienst zu verweisen (Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Eine Vergleichstätigkeit ist demgemäß dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 3 b, c; vgl. auch Richter, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., S. 267 ff.).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Dies folgt daraus, dass die Regelung über das Nachprüfungsverfahren nur dann einen Sinn ergibt, wenn der Versicherer bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihm bekannt gewordenen Umstände an sein erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten und etwaige Verweisungsmöglichkeiten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 199/09, VersR 2010, 619 Rn. 9 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84, VersR 1986, 1113 unter 2).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 die an sich verspätete Verweisung auf einen vorhandenen "Vergleichsberuf" nur deshalb für zulässig und damit rechtswirksam gehalten, weil der Versicherer bislang mit seinem Leistungsanerkenntnis eine überobligationsmäßige Rücksichtnahme gegenüber der Versicherten bewiesen hatte.
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 605/05

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die

    Daher darf der Versicherer den Versicherten nicht auf einen Vergleichsberuf verweisen, der zu einer spürbaren Schmälerung seiner Einkünfte führen würde und der in seinem Ansehen dem seiner bisherigen Tätigkeit nicht entspricht (BGH, Urt. v. 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113).

    Denn denjenigen, der nur über ein bescheidenes Monatseinkommen verfügt, trifft ein Einkommensverlust von z.B. 30% in der Regel hart, während dies denjenigen, der über ein hohes Monatseinkommen verfügt, möglicherweise überhaupt nicht berührt (BGH, Urt. v. 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 - a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis

    Eine solche Tätigkeit entspricht der "bisherigen Lebensstellung des Versicherten", so dass eine Verweisung zulässig ist (BGH, Urt. v. 17.9.1986, IVa ZR 252/84, BGH Warn 1986, Nr. 248).

    Will der Versicherte geltend machen, die neu auszuübende Tätigkeit entspreche nicht der bisherigen Lebensstellung, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll; dies gilt auch, soweit es um die Frage spürbarer wirtschaftlicher Einbußen geht (BGH, Urt. v. 17.9.1986, IVa ZR 252/84, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

    Daher darf der Versicherer den Versicherten nicht auf einen Vergleichsberuf verweisen, der zu einer spürbaren Schmälerung seiner Einkünfte führen würde und der in seinem Ansehen dem seiner bisherigen Tätigkeit nicht entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113; Senat, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

    Denn denjenigen, der nur über ein bescheidenes Monatseinkommen verfügt, trifft ein Einkommensverlust von z. B. 30 Prozent in der Regel hart, während dies denjenigen, der über ein hohes Monatseinkommen verfügt, möglicherweise deutlich weniger berührt (vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113; Senat, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

  • OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf ausgeübte Tätigkeit im

    Eine Erwerbstätigkeit entspricht nach der auch im Ersturteil zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.9.1986, Az. IV a ZR 252/84 (VersR 1986, 1113, 1115, rechte Spalte unten) im Fall einer abstrakten Verweisungsklausel der "bisherigen Lebensstellung", wenn sie "keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt".
  • OLG Nürnberg, 23.01.2012 - 8 U 607/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wiedereingliederungsmaßnahme bzw. Hilfstätigkeit

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1986, 1113 lag eine abstrakte Verweisungsklausel zugrunde, bei der es auf den erzielbaren Verdienst ankommt; um eine solche Klausel geht es im Streitfall gerade nicht.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Frankfurt, 28.02.2017 - 12 U 47/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Möglichkeit und Verpflichtung des Versicherten

  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer Leistungseinstellung von

  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97

    Gerüstbauer, Verweisung, Vergleichsberuf, Pförtner, Bote, Wachmann,

  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

  • LG Arnsberg, 12.01.2022 - 1 O 452/20
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.1985 - 20 U 366/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5110
OLG Hamm, 08.05.1985 - 20 U 366/84 (https://dejure.org/1985,5110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.1985 - 20 U 366/84 (https://dejure.org/1985,5110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 20 U 366/84 (https://dejure.org/1985,5110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1113
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 10 W 43/11

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis nach Übergang von einer Klage auf

    Für die Frage, ob ein Anerkenntnis sofort erfolgt ist und ob eine Klagveranlassung bestanden hat, ist auf den Zeitpunkt der Änderung, nicht auf den der Erhebung der ursprünglichen Klage abzustellen (Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 14; OLG Hamm VersR 1986, 1113).
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