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   BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89   

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https://dejure.org/1990,2511
BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89 (https://dejure.org/1990,2511)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - IV ZR 43/89 (https://dejure.org/1990,2511)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - IV ZR 43/89 (https://dejure.org/1990,2511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit - Möglichkeit des Vergleichsberufs - Leistungspflichtsausschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1114
  • VersR 1990, 885
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
    Damit hat der Kläger seiner Vortragslast zunächst genügt und ausreichende Einzelheiten für die gemäß der Senatsrechtsprechung auf seinen Einzelfall abzustellende Wertung des Vergleichsberufes behauptet (Urteil vom 19.11.1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter II. 3. und 4. und Urteil vom 11.11.1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 = NJW 1988, 974 unter 2. b) und c) - insoweit BGHZ 102, 194 nicht abgedruckt).

    c) Weitere konkrete Möglichkeiten eines Vergleichsberufes hat die insoweit vortragsbelastete (vgl. Senatsurteil vom 11.11.1987 aaO unter 2. c)) Beklagte nicht aufgezeigt.

    Sollte nach der Zurückverweisung die Frage Bedeutung erlangen, ob der Versicherungsvertrag trotz dieses Rücktritts weiter besteht, dann wird das Berufungsgericht bei dem Vortrag des Klägers dazu, daß er den Versicherungsagenten der Beklagten vollständig aufgeklärt hat, nicht ohne weiteres bei seiner oben dargestellten Überzeugung bleiben können, vielmehr wird es die Entscheidungen des Senats BGHZ 102, 194 und 107, 322 zu berücksichtigen haben.

  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
    Darauf hat der Senat schon in einem Fall hingewiesen, in dem der Versicherer das Bestehen der Berufsunfähigkeit anerkannt hatte (Urteil vom 13.5.1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I. 3. c)).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
    Sollte nach der Zurückverweisung die Frage Bedeutung erlangen, ob der Versicherungsvertrag trotz dieses Rücktritts weiter besteht, dann wird das Berufungsgericht bei dem Vortrag des Klägers dazu, daß er den Versicherungsagenten der Beklagten vollständig aufgeklärt hat, nicht ohne weiteres bei seiner oben dargestellten Überzeugung bleiben können, vielmehr wird es die Entscheidungen des Senats BGHZ 102, 194 und 107, 322 zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
    Damit hat der Kläger seiner Vortragslast zunächst genügt und ausreichende Einzelheiten für die gemäß der Senatsrechtsprechung auf seinen Einzelfall abzustellende Wertung des Vergleichsberufes behauptet (Urteil vom 19.11.1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter II. 3. und 4. und Urteil vom 11.11.1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 = NJW 1988, 974 unter 2. b) und c) - insoweit BGHZ 102, 194 nicht abgedruckt).
  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Bei einer abstrakten Verweisungsklausel reicht zunächst der zumindest summarische Vortrag des Versicherungsnehmers aus, er könne auch keine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 der AVB ausüben (BGH, Urteil vom 30.05.1990 - IV ZR 43/89, VersR 1990, 885, Rn. 10 f.).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei

    Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1987 (IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753; daran anknüpfend auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1990 - IV ZR 43/89, VersR 1990, 885 [juris Rn. 17]) nicht entgegen.
  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    Es darf den Versicherten daher nicht auf eine Tätigkeit verweisen, zu der nichts vorgetragen ist (BGH VersR 1990, 885; VersR 1988, 234; VersR 1986, 278; OLG Hamm, RuS 1990, 356; Prölss/Martin, aaO, BUZ § 2 Rn 58).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

    Auch bisher hat die Rechtsprechung andere Kriterien - Aufstiegschancen (BGH 30.5.1990 IV ZR 43/89 VersR 1990; OLG Hamm 5.6.1992 NJW-RR 1993, 34), Selbständigkeit (differenzierend BGH 19.11.1985 IVa ZR 23/84 VersR 1986, 278; 11.11.1987 IvV ZR 240/86 VersR 1988, 234), Arbeitsort (Senat U. v. 10.1.2001 - 5 U 720/99-48-) oder auch Arbeitszeit (LG Stuttgart VersR 1985, 254) - im Rahmen ihrer Wertung berücksichtigt, ob eine vom Versicherer vorgenommene Verweisung die Lebensstellung des Versicherten wahren würde.
  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

    Ebenso wenig war der Kläger aus sonstigen Gründen gehalten, sich fortzubilden oder umschulen zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 30.05.1990 - IV ZR 43/89, VersR 1990, 885 und vom 11.12.1996 - VI ZR 238/95, r+s 1997, 301 unter II. 2. c).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Als Vergleichberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Betracht, die der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen bzw. sie - könnten sie ausgeübt werden - ermöglichten (BGH VersR 1990, 885 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 43/89] ).
  • OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 196/90

    Verweisbarkeit eines selbständigen Bäckermeisters

    Der Kläger übt nach alledem eine Erwerbstätigkeit aus, die im Sinne von § 20 Abs. 1 der Ergänzenden Bestimmungen seiner Lebensstellung, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten angemessen ist, und zwar nicht etwa solchen Kenntnissen und Fähigkeiten, die erst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit neu hinzuerworben wurden (die bei einer Verweisung auf eine Vergleichstätigkeit grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben haben, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nichts anderes vorsehen, vgl. BGH VersR 1990, 885 f. , sondern bereits vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
  • OLG Bamberg, 26.03.1992 - 1 U 154/91

    Auslegung der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ);

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  • OLG Frankfurt, 14.01.1998 - 7 U 224/96

    Anspruch auf Befreiung von Beiträgen zu einer privaten Lebensversicherung infolge

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