Weitere Entscheidung unten: LG Limburg, 15.04.1992

Rechtsprechung
   OLG München, 05.03.1992 - 5 U 6142/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6391
OLG München, 05.03.1992 - 5 U 6142/91 (https://dejure.org/1992,6391)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.1992 - 5 U 6142/91 (https://dejure.org/1992,6391)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 1992 - 5 U 6142/91 (https://dejure.org/1992,6391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 93; ZPO § 771 Abs. 1
    Gläubigerverhalten als Anlaß zur Drittwiderspruchsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 93 § 771 Abs. 1
    Veranlassung zur Erhebung einer Drittwiderspruchsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemühen eines Dritten; Außergerichtliche Klärung; Nichtbeantwortung der Freigabeaufforderung; Nichtbeantwortung eines Auklärungsansuchen; Drittwiderspruchsklage

Verfahrensgang

  • LG München II - 1 O 1713/91
  • OLG München, 05.03.1992 - 5 U 6142/91

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 497
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Rechtsprechung
   LG Limburg, 15.04.1992 - 3 S 29/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9342
LG Limburg, 15.04.1992 - 3 S 29/92 (https://dejure.org/1992,9342)
LG Limburg, Entscheidung vom 15.04.1992 - 3 S 29/92 (https://dejure.org/1992,9342)
LG Limburg, Entscheidung vom 15. April 1992 - 3 S 29/92 (https://dejure.org/1992,9342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 497
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 01.08.2011 - 19 U 69/11

    Verkehrssicherungspflicht beim Abstellen eines Baggers im Straßenraum

    Nach diesen Grundsätzen besteht innerhalb einer Straßenbaustelle eine Warnpflicht für solche Gefahren, die ein sorgfältiger Kraftfahrer nicht durch einen beiläufigen Blick zu erfassen vermag (vgl. OLG München vom 03.02.1977 - 1 U 4548/76 - Rn. 23, zitiert nach juris; LG Limburg VersR 1993, 497; Hager in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 226).
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