Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 240/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 II e; AKB § 12 Abs. 1 II; AKB § 12; AKB § 12 Abs. 1
Repräsentantenstellung des Sohnes des VN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 61 VVG; § 12 Abs. 1 II e AKB; § 12 Abs. 1 II AKB; § 12 AKB; § 12 Abs. 1 AKB
Repräsentantenstellung; Sohn; Kfz; Instandsetzung; Fahrfehler; Unfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Repräsentantenstellung; Sohn; Kfz; Instandsetzung; Fahrfehler; Unfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB §§ 12; VVG § 61
Papierfundstellen
- MDR 1995, 904
- VersR 1996, 841
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 240/94
1. Gemäß der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 1862, 1864) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. - BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87
Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 240/94
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht läßt, d.h. objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten zeigt, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (BGH NJW 1989, 1612; OLG Karlsruhe, VVGE, Nr. 15 zu § 61 VVG). - OLG Köln, 25.11.1982 - 5 U 102/82
Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles; Leistungsbefreiung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 240/94
Denn die insoweit theoretisch in Betracht kommenden Umstände sind so mannigfaltig, daß es den Beklagten überfordern würde und ihm daher nicht zumutbar ist, hierzu ohne entsprechendes substantiiertes Vorbringen der Klägerin vorzutragen und Beweis anzutreten (OLG Köln, VersR 1983, 575;… Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 61 VVG Anm. 49;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, § 61 VVG Rdn. 18).
- OLG Koblenz, 12.03.2004 - 10 U 550/03
Grob fahrlässige Herbeiführung eines KFZ-Diebstahls - Leistungsfreiheit des …
Die Übernahme von Reparatur- und Wartungskosten kann ein Indiz für eine übertragene Risikoverwaltung und die Annahme einer Repräsentantenstellung sein (vgl. für den selbständigen Handelsvertreter z.B. Senatsurteil NVersZ 2001, 325 = VersR 2001, 1507 = OLGR 2001, 353), ebenso wie etwa die Frage, wer neben der Sorge um die Erhaltung des Fahrzeugs die Hauptuntersuchung nach § 29 StVO vorzunehmen hat (BGH VersR 1996, 1229, 1230 = NJW 1996, 2935, 2936; OLG Frankfurt/M. VersR 1966, 838; OLG Oldenburg, VersR 1996, 841; Knappmann VersR 1997, 264). - OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98 Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1996, 1229 ff. [BGH 10.07.1996 - IV ZR 287/95]; NJW 1993, 1862 ff. [BGH 21.04.1993 - IV ZR 34/92]; 1989, 1861 f.; vgl. auch OLG Hamm VersR 1995, 1086 f. [OLG Hamm 26.10.1994 - 20 U 48/94]; OLG Oldenburg r+s 1995, 331 f.) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.
- OLG Köln, 27.09.2002 - 9 U 143/00
Überholvorgang trotz Sperrfläche in der Straßenmitte als leichtsinniges und …
Er übt eigenverantwortlich die den Versicherungsvertrag für den Kraftwagen betreffenden Entscheidungen aus (vgl. OLG Oldenburg, r+s 1995, 331). - LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
Einnicken am Steuer
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt, d. h., objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen die Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv eine in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten zeigt, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (BGH, VersR 1989, 469; OLG Oldenburg, VersR 1996, 841).