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   OLG Stuttgart, 04.04.1996 - 14 U 42/95   

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https://dejure.org/1996,14252
OLG Stuttgart, 04.04.1996 - 14 U 42/95 (https://dejure.org/1996,14252)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.04.1996 - 14 U 42/95 (https://dejure.org/1996,14252)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. April 1996 - 14 U 42/95 (https://dejure.org/1996,14252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823; BGB § 847
    Aufklärung des Patienten über operative Behandlung einer Augenerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Operation; Augenerkrankung; Morbus Coats; Sehvermögen; Patient; Befund; Vorenthaltung; Verlaufsbeobachtung; Weiterbehandlung; Dokumentation; Behandlungsfehler; Versäumnis

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.04.1996 - 14 U 42/95
    Vielmehr war die Behandlung des Kl. in der Zeit vom 19.10.1989 bis zur Erblindung seines rechten Auges im Jahr 1991 von einer Reihe von Versäumnissen geprägt, die sich jedenfalls in ihrer Summe (bei einer Gesamtbewertung) als so schwerwiegend darstellen und die Aufklärung des Verlaufs bei richtiger Behandlung derart belasten, daß eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Schadensursächlichkeit gerechtfertigt ist (vgl. BGH vom 21.9. 1982 - VI ZR 302/80 - VersR 1982, 1193 = NJW 83, 333; Senat vom 23.3.1989 - 14 U 41/87 - VersR 1990, 858; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht 6. Aufl. S. 199).
  • OLG Stuttgart, 23.03.1989 - 14 U 41/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.04.1996 - 14 U 42/95
    Vielmehr war die Behandlung des Kl. in der Zeit vom 19.10.1989 bis zur Erblindung seines rechten Auges im Jahr 1991 von einer Reihe von Versäumnissen geprägt, die sich jedenfalls in ihrer Summe (bei einer Gesamtbewertung) als so schwerwiegend darstellen und die Aufklärung des Verlaufs bei richtiger Behandlung derart belasten, daß eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Schadensursächlichkeit gerechtfertigt ist (vgl. BGH vom 21.9. 1982 - VI ZR 302/80 - VersR 1982, 1193 = NJW 83, 333; Senat vom 23.3.1989 - 14 U 41/87 - VersR 1990, 858; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht 6. Aufl. S. 199).
  • OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07

    Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den

    es kommt also entgegen der offenbar von der Beklagten vertretenen Auffassung nicht darauf an, ob sämtliche Versäumnisse einem einzelnen Arzt zur Last zu legen sind (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, VersR 1997, S. 700, 701. VersR 1990, S. 858, 859).
  • LG München I, 27.06.2001 - 9 O 9604/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Diese Summe von Einzelfehlern rechtfertigt es, die Beweislastumkehr infolge eines groben Behandlungsfehlers zu bejahen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1997, 700; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht - Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung, Rdn. 523).
  • LG Tübingen, 21.12.2005 - 8 O 35/04

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Schmerzensgeld wegen verspäteter Diagnose eines

    Mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Bode ist die dreimalige Reduzierung des Phenobarbitals auch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung (BGH NJW 1998, 1782; OLG Stuttgart VersR 1997, 700) nicht als schlechterdings unverständlich zu bewerten (S. 7 des Protokolls).
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