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   OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97   

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https://dejure.org/1999,7110
OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97 (https://dejure.org/1999,7110)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.07.1999 - 4 U 1208/97 (https://dejure.org/1999,7110)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 4 U 1208/97 (https://dejure.org/1999,7110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag; Wirksamkeit einer Anfechtung des Versicherungsvertrages; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall; Aufklärungspflicht des Versicherers; Leistungsfreiheit nach ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; VVG § 16 ff.
    Keine Täuschungsabsicht trotz Verschweigens eines Hodenkarzinoms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123; VVG § 22
    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände; Verschweigen einer Vorerkrankung bei Abschluss einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1526
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer;

    Wenn ein Versicherungsnehmer schwere, chronische oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt, dann ist schon dies ein hinreichendes Indiz für die Absicht, den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen oder zum Einräumen günstiger Konditionen zu veranlassen (vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824 - für den Fall einer colitis ulcerosa; siehe auch OLG Brandenburg, VuR 2009, 146; OLG Thüringen, VersR 1999, 1526; Prölss in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 22 Rdn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

    Wenn nämlich ein Versicherungsnehmer schwere, chronische oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt, dann ist schon dies ein hinreichendes Indiz für die Absicht, den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen oder zum Einräumen günstiger Konditionen zu veranlassen (vgl. Senat, Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 82/05 - VersR 2006, 824 - für den Fall einer colitis ulcerosa; siehe auch OLG Brandenburg, VuR 2009, 146; OLG Thüringen, VersR 1999, 1526; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 22 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 20 U 165/15

    Risikolebensvericherung: wirksame Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger

    Im Übrigen hat das Landgericht zu Recht darauf verwiesen, dass die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit dem Todesfall der Klägerin als Bezugsberechtigter zustanden und gerade nicht in den Nachlass gefallen sind (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.07.1999, 4 U 1208/97, Rn. 33, juris).
  • LG Berlin, 23.07.2002 - 7 O 134/02
    Anders etwa als in dem vom OLG Jena entschiedenen Fall (von diesem selbst als seltener Ausnahmefall bezeichnet, NVersZ 2000, 19 = VersR 1999, 1526) hat die Kl. keinerlei Argumente, die ihre Ansicht stützen.
  • LG Hagen, 17.05.2017 - 10 O 207/16
    Das Vorliegen einer schweren Vorerkrankung entfaltet lediglich Indizwirkung, so dass der Versicherungsnehmer diese Indizwirkung mit anderen Tatsachen wieder erschüttern kann (OLG Jena, Urteil vom 28.07.1999, Az. 4 U1208/97, in: r+s 2000, 524).
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