Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7
Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Belehrung des VN bei Mitwirkung des VV an der Schadensanzeige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 6; AKB § 7
Papierfundstellen
- MDR 1998, 776
- VersR 1999, 89
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Das OLG Nürnberg (VersR 1996, 746) und das OLG Hamm (VersR 1999, 89) haben entschieden, dass eine Belehrung, die in gleicher Größe gedruckt ist wie die Formularfragen und sich aus dem Text des Formulars nicht hervorhebt, nicht ausreichend ist. - OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der …
Eine derartige Vorgehensweise kann allenfalls strengere, aber keine geringeren Anforderungen an die Hervorhebung der Belehrung begründen (OLG Hamm, VersR 1999, 89). - OLG Köln, 26.09.2006 - 9 U 142/05
Verschweigen eines erheblichen Vorschadens ist eine Obliegenheitsverletzung und …
Soweit sich der Kläger zur Begründung eines zusätzlichen Belehrungserfordernisses auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 16.03.1998 (6 U 161/97; VersR 1999, 89) beruft, ist dieser Fall mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.
- OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 3/08
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von …
Sie setzt sich durch einen Absatz deutlich von dem übrigen Text ab (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 146; VersR 1999, 89). - OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer …
Entsprechend ihrer besonderen Bedeutung muss die Belehrung nicht bloß inhaltlich ausdrücklich und unmissverständlich sein, sondern sich auch drucktechnisch aus dem übrigen Text hervorheben ( OLG Nürnberg, VersR 1996, 746; OLG Hamm, VersR 1999, 89; OLG Köln, VersR 2009, 252). - OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00
Leistungsfreiheit wegen Vorlage eines irreführenden Zweitbelegs L
Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89;… Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.). - LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen …
Beantwortet aber ein Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Aufklärungspflicht Fragen des Versicherers arglistig falsch, so ist das Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung unschädlich (OLG Hamm VersR 1999, 89; vgl. BGH VersR 1976, 383). - OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 U 191/98
Diebstahlsentschädigung aus einer Teilkaskoversicherung für ein Fahrzeug; …
Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (…vgl. Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn. 44 m.w.N.; BGH r + s 98, 144, 181 mit Anmerkung Münstermann = VersR 98, 498; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 99, 89 m.w.N.). - LG Dortmund, 05.08.2009 - 22 O 177/08
Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung wegen des Verschweigens von …
Denn das Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung ist unschädlich, wenn der Versicherungsnehmer arglistig handelt (OLG Hamm VersR 1999, 89; vgl. BGH, VersR 1976, 383).