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   OLG Celle, 20.05.1999 - 8 U 110/98   

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https://dejure.org/1999,13491
OLG Celle, 20.05.1999 - 8 U 110/98 (https://dejure.org/1999,13491)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.1999 - 8 U 110/98 (https://dejure.org/1999,13491)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 8 U 110/98 (https://dejure.org/1999,13491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3; MBKT 94 § 4 Abs. 7; MBKT 94 § 9
    Keine Bindung an vom VN vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1531
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    c) Es handelt sich nicht, wie die Revision meint, um eine bloße "Arbeitsplatzunverträglichkeit", wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (so aber: OLG Köln Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 U 65/05, juris Rn. 21 f., durch Urteil des Senats vom heutigen Tag - IV ZR 52/08 - aufgehoben; OLG Celle VersR 2000, 1531, 1532; OLG Oldenburg Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 U 110/05, n.v., zitiert nach Rogler aaO unter C 2; LG Bremen NJOZ 2004, 656, 657; MünchKomm-VVG/Hütt, § 192 Rn. 151; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 1 MB/KT 2009 Rn. 2; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 16; Brams, VersR 2009, 744, 748 ff. m.w.N.; Muschalla/Linden, VersMed 2009, 63, 67).
  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Einem Arbeitnehmer, bei dem eine psychische Erkrankung infolge sog. "Mobbing" am Arbeitsplatz diagnostiziert wird, hat danach Anspruch auf Krankentagegeld, wenn eine gleichartige Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber nicht möglich ist, denn die Vorraussetzung bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit hängt nicht davon ab, welche Umstände bzw. Ursachen zur ärztlich attestierten Krankheit geführt haben (Abkehr von OLG Celle, VersR 2000, 1531).

    Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist danach der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (BGH, VersR 2009, 1063) bzw. der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 761; OLG Celle, VersR 2000, 1531; Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT, Rdnr, 6), also, ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.

    Der Senat hält insoweit auch nicht mehr an der Entscheidung OLG Celle, VersR 2000, 1531, fest.

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund

    c) Es handelt sich nicht um eine bloße "Arbeitsplatzunverträglichkeit", wenn die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt worden ist (so aber außer dem Berufungsgericht: OLG Celle VersR 2000, 1531, 1532; OLG Oldenburg Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 U 110/05, n.v., zitiert nach Rogler aaO unter C 2; LG Bremen NJOZ 2004, 656, 657; MünchKomm-VVG/Hütt, § 192 Rn. 151; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 1 MB/KT 2009 Rn. 2; Bach/Moser/Wilmes, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 1 MB/KT Rn. 16; Brams, VersR 2009, 744, 748 ff. m.w.N.; Muschalla/Linden, VersMed 2009, 63, 67).
  • OLG Köln, 13.02.2008 - 5 U 65/05

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung

    Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Celle VersR 2000, 1531; Prölss-Martin/Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MBKT Rn. 6), also ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.
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