Rechtsprechung
   KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10036
KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02 (https://dejure.org/2003,10036)
KG, Entscheidung vom 24.10.2003 - 6 U 36/02 (https://dejure.org/2003,10036)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 6 U 36/02 (https://dejure.org/2003,10036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beweis für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls; Spurenfeststellung beim Nachschlüsseldiebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 733
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG).
  • OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98

    Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG).
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einbruchsdiebstahls in der

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG).
  • BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92

    Begriff des Einsteigens

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    In diesem Fall könnte ein Einsteigen nicht angenommen werden, weil keine ungewöhnlichen Zugangshindernisse überwunden werden mussten (vgl. BGH VersR 1994, 215 f. zum Einsteigen über einen 3 m hohen, durch Drahtgitterzaun gesicherten Balkon).
  • OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97

    Nachweis des Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    Allein die theoretische - praktisch aber unwahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens in die versicherten Räume reicht zudem für den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls nicht aus (vgl. OLG Köln VersR 1999, 309, 310).
  • OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95

    Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    Jedenfalls für einen Fachmann sind mechanische Schäden am Schloss oder Schließkanal erkennbar (vgl. insoweit auch OLG Hamm VersR 1997, 1229, 1230 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.05.1992 - 20 U 329/91

    Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls L

    Auszug aus KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
    Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG).
  • OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12

    Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls

    d) Schließlich kann der Kläger sich auch nicht darauf berufen, dass dann, wenn unklar ist, wie Täter in eine Wohnung eingedrungen sind, der Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchs auch durch Ausschluss aller unversicherten Tatsachenvarianten geführt werden kann (BGH, VersR 1991, 571; KG, VersR 2004, 733).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04

    Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs

    Die von dem Versicherungsnehmer darzulegenden Spuren müssen ein stimmiges Spurenbild ergeben, denn nur ein solches lässt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen versicherten Diebstahl zu (KG, VersR 2004, 733; Senat, r+s 2001, 205).
  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung von stimmigen Spuren die Rede ist, so ist damit lediglich gemeint, dass die Spuren stimmig zu einem - dem äußeren Bild nach zu beweisenden - Einbruch passen müssen (OLG Düsseldorf, I-4 U 38/08, Urteil vom 15. Dezember 2009, S.7; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 757; KG Berlin, 6 U 36/02, Urteil vom 24. Oktober 2003; OLG Köln, VersR 2006, 832).
  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls;

    Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, das bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (KG, VersR 2004, 733 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2006 - 7 U 154/05

    Einbruchdiebstahlversicherung: Einbruchdiebstahl durch Einsteigen

    Soweit das KG Berlin in seiner Entscheidung in VersR 2004, 733 einen Einsteigediebstahl mangels Überwindung ungewöhnlicher Zugangshindernisse verneint hat, bezog sich dies gerade auf das Öffnen einer Balkontür durch Ausklinken eines angekippten Fensters und Hindurchgreifen von außen.
  • KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13

    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

    Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, das bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Diebstahls ergibt (KG, VersR 2004, 733 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 14.02.2011 - 9 W 71/10

    Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Hausratversicherung nach einem

    Diese Einbruchspuren müssen stimmig sein; die konkrete Spurenlage muss den Schluss auf einen Einbruch zulassen (vgl. OLG Schleswig r+s 2011, 25; Senat VersR 2006, 832 sowie Urteil vom 1.2.2011 - 9 U 125/10 zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Karlsruhe VersR 1998, 757; KG VersR 2004, 733).
  • AG Geldern, 14.02.2011 - 9 W 71/10

    Entschädigungsansprüche gegen eine Hausratversicherung nach einem

    Diese Einbruchspuren müssen stimmig sein; die konkrete Spurenlage muss den Schluss auf einen Einbruch zulassen (vgl. OLG Schleswig r+s 2011, 25 [OLG Schleswig 04.03.2010 - 16 U 44/09] ; Senat VersR 2006, 832 [OLG Köln 05.07.2005 - 9 U 164/04] sowie Urteil vom 1.2.2011 - 9 U 125/10 zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Karlsruhe VersR 1998, 757 [OLG Karlsruhe 05.06.1997 - 12 U 184/95] ; KG VersR 2004, 733 [KG Berlin 24.10.2003 - 6 U 36/02] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht