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   OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98   

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https://dejure.org/1998,5280
OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98 (https://dejure.org/1998,5280)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1998 - 20 U 10/98 (https://dejure.org/1998,5280)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1998 - 20 U 10/98 (https://dejure.org/1998,5280)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 528 (Ls.)
  • VersR 1999, 1409
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89

    Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Es kommt nicht darauf an, ob einzelne neue Gefahrenquellen entstanden sind, sondern darauf, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH VersR 90, 881, 882).

    Das Leerstehen eines Gebäudes ist für sich allein betrachtet noch keine Gefahrerhöhung, da infolge des Leerstehens auch Gefahren wegfallen, die sich bei Benutzung des Hauses hätten realisieren können (BGH VersR 82, 466; 90, 881; 94, 1465; Senat VersR 87, 397; 98, 1152).

  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Das Leerstehen eines Gebäudes ist für sich allein betrachtet noch keine Gefahrerhöhung, da infolge des Leerstehens auch Gefahren wegfallen, die sich bei Benutzung des Hauses hätten realisieren können (BGH VersR 82, 466; 90, 881; 94, 1465; Senat VersR 87, 397; 98, 1152).
  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Das Leerstehen eines Gebäudes ist für sich allein betrachtet noch keine Gefahrerhöhung, da infolge des Leerstehens auch Gefahren wegfallen, die sich bei Benutzung des Hauses hätten realisieren können (BGH VersR 82, 466; 90, 881; 94, 1465; Senat VersR 87, 397; 98, 1152).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 37/92

    Rücktritt vom Vertrag über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Änderungen des Versicherungsverhältnisses fallen nämlich auch dann in den Anwendungsbereich der §§ 16 ff. VVG, wenn und soweit der Versicherer ein erkennbares und anerkennenswertes Interesse an einer Prüfung der aktuellen Gefahrenlage hatte (BGH VersR 93, 213, 214; 94, 39; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., §§ 16, 17 VVG, Rdn. 16).
  • BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91

    Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Änderungen des Versicherungsverhältnisses fallen nämlich auch dann in den Anwendungsbereich der §§ 16 ff. VVG, wenn und soweit der Versicherer ein erkennbares und anerkennenswertes Interesse an einer Prüfung der aktuellen Gefahrenlage hatte (BGH VersR 93, 213, 214; 94, 39; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., §§ 16, 17 VVG, Rdn. 16).
  • BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80

    Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Das Leerstehen eines Gebäudes ist für sich allein betrachtet noch keine Gefahrerhöhung, da infolge des Leerstehens auch Gefahren wegfallen, die sich bei Benutzung des Hauses hätten realisieren können (BGH VersR 82, 466; 90, 881; 94, 1465; Senat VersR 87, 397; 98, 1152).
  • OLG Hamm, 18.09.1985 - 20 U 26/85

    Versicherungswert eines Mietshauses; Absenkung; Bewohnbarkeit; Vermietung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
    Das Leerstehen eines Gebäudes ist für sich allein betrachtet noch keine Gefahrerhöhung, da infolge des Leerstehens auch Gefahren wegfallen, die sich bei Benutzung des Hauses hätten realisieren können (BGH VersR 82, 466; 90, 881; 94, 1465; Senat VersR 87, 397; 98, 1152).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Die §§ 16 ff. VVG sind nämlich auch bei einem Änderungsvertrag anwendbar, wenn die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (BGH VersR 1994, 39. OLG Hamm VersR 1999, 1409).
  • OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers für den Zeitpunkt des Eintritts des

    Ob dem Landgericht darin zu folgen ist, dass prinzipiell schon der Leerstand als solcher die Gefahr eines Leitungswasserschadens erhöht (verneinend BGH, NJW 1995, S. 56, 57; NJW-RR 2004, S. 1477 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1680, 1682; OLG Hamm, NVersZ 1999, S. 277, 278; Karczewski, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 23, Rn. 25 m. w. N.), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Beispielsweise hat das OLG Hamm es nicht ausreichen lassen, dass das Gebäude in den Wintermonaten leicht beheizt wird und ein Hausmeister ohne genauere zeitliche Vorgaben angewiesen wird, das Gebäude einmal täglich zu kontrollieren (NVersZ 1999, S. 277, 278; wohl zustimmend Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 23, Rn. 31).

  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Die §§ 16 ff. VVG a. F. sind nämlich auch bei einem Änderungsvertrag anwendbar, wenn die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (BGH VersR 1994, 39. OLG Hamm VersR 1999, 1409).
  • LG Köln, 01.09.2011 - 24 O 122/11

    Ersatz der Kosten für die Trocknung eines Baus aus einer Versicherung gegen

    Schuman eingeräumt (vgl. S. 5 des Gutachtens vom 25.11.2010) -, ist von einer Gefahrerhöhung auszugehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1409).
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