Rechtsprechung
BayObLG, 07.05.1979 - RReg. 2 Z 175/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 743
- BayObLGZ 1979, 138
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen …
Diese schon vom Reichsgericht - wenn auch mit ungenauer Begründung - begonnene Rechtsprechung (vgl. RG JW 1909, 493, 494; JW 1916, 38, 39) wurde in neuerer Zeit fortgesetzt (OLG Hamm JZ 1981, 277 f [OLG Hamm 06.11.1980 - 5 U 4/80]; OLG München, VersR 1983, 887, 888; vgl. auch BayObLG VersR 1979, 743, 744) und in einer grundlegenden Entscheidung auch vom Bundesgerichtshof (BGHZ 62, 265, 266 [BGH 22.04.1974 - III ZR 21/72] mit zust. Anm. Kreft, LM BJagdG Nr. 11) bestätigt. - OLG Karlsruhe, 29.02.2012 - 7 U 92/11
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für einen Drosselschacht mit einer nicht gegen …
Denn dann läge kraft behördlichen Gebots ein Mindeststandard vor, der nicht unterschritten werden dürfte und bei dessen Verletzung die Beklagte grundsätzlich haften würde, wobei das Selbstverschulden des Klägers nur im Rahmen des § 254 BGB zu berücksichtigen wäre (BayObLG, NJW-RR 2002, 1249 ff., juris Tz. 22 m.w.N.; VersR 1979, 743 f., juris Tz. 28). - BayObLG, 10.09.2001 - 5Z RR 209/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Kiesgrube
Denn dann läge kraft behördlichen Gebots ein Mindeststandard vor, der nicht unterschritten werden dürfte und bei dessen Verletzung die Beklagte grundsätzlich haften würde, wobei das Selbstverschulden der Klägerin nur im Rahmen des § 254 BGB zu berücksichtigen wäre (vgl. BayObLGZ 1979, 138/141;… Staudinger/Hager § 823 Rn. E 34 m.w.N.).