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   OLG Celle, 07.12.1979 - 8 U 71/79   

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https://dejure.org/1979,2483
OLG Celle, 07.12.1979 - 8 U 71/79 (https://dejure.org/1979,2483)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.1979 - 8 U 71/79 (https://dejure.org/1979,2483)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 1979 - 8 U 71/79 (https://dejure.org/1979,2483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 425
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Angesichts dieser zusätzlichen Sicherung durch das Verschließen des Handschuhfaches kann das Liegenlassen des Schlüssels darin im Gegensatz zu der von dem Oberlandesgericht Celle (VersR 1980, 425 ) und Hamm (VersR 1981, 724 ; 1984, 151) sowie von Prölss/Martin (vor § 1 AKB Anm. 2 "Parken") vertretenen Ansicht unter normalen Umständen nicht als grobe Fahrlässigkeit qualifiziert werden (ebenso Bruck/Möller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. V Anm. J 100).
  • OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93

    Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ

    Dementsprechend wird es in der Rechtsprechung überwiegend als grob fahrlässiges Ermöglichen der Entwendung angesehen, wenn der im Handschuhfach deponierte Fahrzeugschlüssel von dem Kraftfahrzeugdieb entdeckt und benützt wird (vgl. BGH VersR 81, 40; OLG Nürnberg VersR 65, 32; OLG Zelle VersR 80, 425; OLG Hamm VersR 81, 724; OLG Frankfurt VersR 88, 1122).
  • OLG München, 02.02.1994 - 3 U 5432/93

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls - Versehentliches

    - Bei einem nur versehentlichen Zurücklassen der Gegenstände im Fahrzeug ist ein grobfahrlässiges Verhalten im sinne des § 61 WG nicht anzunehmen (vgl. OLG Hamm, VersR 74, 1194; 84, 151; OLG Celle, VersR 80, 425) -.
  • OLG Oldenburg, 03.03.1993 - 2 U 213/92

    Fahrzeugschlüssel; Schlüsseltresor am Fahrzeug; Fahrzeugentwendung; Grob

    Die Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels im abgeschlossenen Handschuhfach gilt nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel als eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme (BGH VersR 86, 962; OLG Celle VersR 80, 425; OLG Hamm VersR 81, 724; 84, 151; OLG Frankfurt/M. VersR 88, 1122).
  • OLG Hamm, 14.09.1983 - 20 U 167/83
    Das gilt z. B. für Ablage- oder Handschuhfach, gleichgültig, ob dieses abgeschlossen ist oder nicht (vgl. OLG Hamm VersR 1974, 1194; 1981, 724; vom 15.7.1983 20 U 118/83 ; OLG Celle VersR 1980, 425).
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