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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1981 - 20 W 13/81   

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https://dejure.org/1981,9177
OLG Hamm, 29.04.1981 - 20 W 13/81 (https://dejure.org/1981,9177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1981 - 20 W 13/81 (https://dejure.org/1981,9177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1981 - 20 W 13/81 (https://dejure.org/1981,9177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefahr des täglichen Lebens; Sachschaden; Ungewöhnliche und gefährliche Betätigung; Einbruch

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 565
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

    Dabei geht es unter anderem um unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit einem Einbruch (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954), einer Selbsttötungshandlung (OLG Hamburg VersR 1995, 1475; OLG Hamm VersR 1985, 463; LG Aachen VersR 1991, 871; LG Köln VersR 1990, 778), leichtsinnigem Umgang mit Schußwaffen (OLG Karlsruhe r+s 1995, 376; OLG Hamm r+s 1992, 47) oder mit Feuer (OLG Düsseldorf r+s 1997, 11), einer Flucht vor einer Blutprobe (OLG Koblenz VersR 1996, 444).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 86/95

    Risikoausschluß bei ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung

    Anders als in den von der Revision angeführten Entscheidungen (OLG Hamm VersR 1982, 565; 1985, 463) fehlt es im vorliegenden Fall an einer bewußten Verletzung grundlegender Regeln des sozialen Zusammenlebens.
  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 123/04

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Verletzung eines

    Jedenfalls aber gehören die erfolgten verbalen Auseinandersetzungen und auch die Störung der Nachtruhe noch zu den Erscheinungen des täglichen Lebens, für welche die Beklagte Deckungsschutz zugesagt hat (vgl. dazu etwa Senat, VersR 1982, 565 vorletzter Absatz: ggf. sogar: Körperverletzungshandlungen; Hans-Dieter Eberwein, Widerstand gegen die Staatsgewalt - Eine Gefahr des täglichen Lebens i.S.d. Privathaftpflichtversicherung?, r+s 1995, 321, 323 unter IV. 3: Fehlentwicklung einer Streitigkeit bis zur Rauferei; OLG Saarbrücken, VersR 2002, 351, unter II: Fünfzehnjähriger fährt ohne Fahrerlaubnis bei Schnee- und Eisglätte ein Kraftrad; vgl. allgemein Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., Privathaftpfl. Nr. 1 Rn. 11: großzügiger Maßstab anzulegen).

    Unabhängig von der Klausel-Formulierung der "Gefahren des täglichen Lebens" ist Deckungsschutz verneint worden in Fällen, in welchen der Täter sich eindeutig und bewusst gegen die Rechtsordnung gestellt und einen geplanten, eindeutigen und schweren Verstoß gegen die Grundregeln des sozialen Zusammenlebens begangen hat (so etwa Senat, VersR 1982, 565 - Einbruchdiebstahl; gleichfalls Einbruchdiebstahl im Fall OLG Schleswig, VersR 1984, 954; ähnlich etwa OLG Oldenburg, VersR 1996 1487 vorsätzliche, planmäßige und sich nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckende Straftat; vgl. auch OLG Koblenz, VersR 1996, 444 r+s 1995, 334, und ..OLG Köln, r+s 1994, 373: Deckungsschutz trotz - evtl. - Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei einem Fluchtversuch; OLG Oldenburg, VersR 1998, 446 Deckungsschutz trotz - evtl. - Hausfriedensbruchs und Diebstahlsversuchs).

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 26/01

    Versicherungsrecht; Deckungsschutz ; Privathaftpflichtversicherung; Brandstiftung

    Das OLG Hamm (VersR 1982, 565) weist bezüglich der Betätigung eines Einbrechers zutreffend auf die seelische Ausnahmesituation des Täters hin und nennt insbesondere die Belastung mit besonderen Gefahrmomenten wie den Aufenthalt in unbekannten, ungewohnten Räumlichkeiten, die Gefahr der Entdeckung und das Bemühen, eine solche zu vermeiden.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2008 - 7 U 56/07

    BOX-Haftpflichtversicherung: Ungewöhnliche Beschäftigung bei Überprüfung eines

    Die schadensstiftende und Haftpflichtansprüche auslösende Handlung lag im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherungsnehmers, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich gewesen ist und deshalb im erhöhten Maße die Gefahr des Eintritts von Versicherungsfällen schaffte (vgl. BGH Versicherungsrecht 1956, 283; OLG Hamm Versicherungsrecht 1973, 1133; OLG Hamm Versicherungsrecht 1982, 565f).
  • OLG Hamm, 23.11.1984 - 20 U 187/84

    Versicherungsschutz bei einem Selbstmord; Versicherungsleistung für die

    Erforderlich ist dafür, daß die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigung erfolgt, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist (Prölss-Martin, nach §§ 149 ff. VVG, nach § 11 AHB, Anm. 3; Bruck-Möller-Johannsen, Anm. G 271; BGH VersR 56, 283; 81, 271/3; OLG Hamm, VersR 73, 1133; 79, 175; 81, 122; 82, 565).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1995 - 2 W 141/95

    Hausfriedensbruch; Jugendzentrum; Brand; Gefährliche Beschäftigung;

    Der genannte Ausnahmetatbestand ist anwendbar, wenn die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherten vorgenommen worden ist, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maß die Gefahr der Vornahme einer schadenstiftenden Handlung und damit des Eintritts des Versicherungsfalls in sich birgt; ausgenommen vom Versicherungsschutz sollen Schadenfälle sein, hinsichtlich derer bei wertender Betrachtung ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein keinen Deckungsschutz erwarten kann (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954; OLG Köln VersR 1991, 1283; OLG Hamburg r + s 1995, 175; OLG Karlsruhe r + s 1995, 376).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 263/94

    Mitversicherung von Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung

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  • OLG Hamburg, 10.01.1995 - 9 W 55/94

    Abgrenzung der Privathaftpflicht zur Betriebshaftpflicht ; Anspruch auf

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  • OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 2 U 1/97

    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung als Leistungsausschluss in der

    Erfahrungsgemäß verursacht der Einbrecher des Öfteren auch Schäden, die über die mit dem Einbruch notwendig verbundenen Folgen hinausgehen (OLG Hamm VersR 1982, 565, 566).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.06.1981 - 11 W 24/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,18494
OLG Hamburg, 22.06.1981 - 11 W 24/81 (https://dejure.org/1981,18494)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.1981 - 11 W 24/81 (https://dejure.org/1981,18494)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 1981 - 11 W 24/81 (https://dejure.org/1981,18494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im zivilgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Flusskaskoversicherung; Versicherungsrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens eines ...

  • VersR (via Owlit)

    AVB für Flußkaskoversicherung § 1; AVB für Flußkaskoversicherung § 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 565
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1968 - IV ZR 515/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.1981 - 11 W 24/81
    Als Unfallschaden, für den die Versicherer einzutreten hätten, wäre dieses Geschehen indes nur zu qualifizieren, wenn es sich nicht um einen "Betriebsschaden" gehandelt hätte (Prölss-Martin, a.a.O., Anm. 1 und 2 zu § 1 Flußkasko; ferner Zusatz II. E zu §§ 81-107 c, Anm. 1 a und b zu Ziff. 2. bis 2.3 AMB), also nicht um einen Schaden, der unmittelbar auf einer zum normalen Betrieb und zur gewöhnlichen Verwendung des Schiffes gehört und sich als die Folge eines inneren Betriebsvorganges darstellt (so BGH NJW 1969, 96 [BGH 23.10.1968 - IV ZR 515/68] betreffend die AKB; BGH VersR 1972, 851 sowie OLG Köln VersR 1975, 237 betreffend jeweils die AVB-Wassersportfahrzeuge).
  • OLG Köln, 30.10.1974 - 17 U 57/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.1981 - 11 W 24/81
    Als Unfallschaden, für den die Versicherer einzutreten hätten, wäre dieses Geschehen indes nur zu qualifizieren, wenn es sich nicht um einen "Betriebsschaden" gehandelt hätte (Prölss-Martin, a.a.O., Anm. 1 und 2 zu § 1 Flußkasko; ferner Zusatz II. E zu §§ 81-107 c, Anm. 1 a und b zu Ziff. 2. bis 2.3 AMB), also nicht um einen Schaden, der unmittelbar auf einer zum normalen Betrieb und zur gewöhnlichen Verwendung des Schiffes gehört und sich als die Folge eines inneren Betriebsvorganges darstellt (so BGH NJW 1969, 96 [BGH 23.10.1968 - IV ZR 515/68] betreffend die AKB; BGH VersR 1972, 851 sowie OLG Köln VersR 1975, 237 betreffend jeweils die AVB-Wassersportfahrzeuge).
  • RG, 21.01.1928 - I 190/27

    Seeversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.1981 - 11 W 24/81
    Denn nach § 4 c) Abs. 2 AVB gilt als fahruntüchtiger Zustand auch, wenn das Schiff unrichtig beladen worden ist (vgl. dazu auch RGZ 120, 39, 40 betreffend die ADS; OLG Karlsruhe JW 1929, 1601).
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