Weitere Entscheidung unten: LG Lübeck, 28.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3841
OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03 (https://dejure.org/2003,3841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2003 - 12 U 98/03 (https://dejure.org/2003,3841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 12 U 98/03 (https://dejure.org/2003,3841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 25 Abs. 1 S. 2; ARB 75 § 24; ARB 75 § 26
    Kein Deckungsausschluss für Wegeunfall eines selbstständigen Monteurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzversicherung - Deckungsschutz für Wahrnehmung rechtlicher Interessen eines selbständig tätigen Monteurs aus Unfallversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterfällt Wegeunfall dem Risikoausschluss nach ARB 75?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 179
  • NZV 2004, 200
  • VersR 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Er erkennt, dass nach § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB diejenige Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, die nach § 24 ARB versicherbar ist, mithin das Risiko entweder dem privaten, nach § 26 ARB versicherbaren Bereich oder dem nach § 24 ARB zu versichernden Bereich eines Gewerbebetreibenden oder freiberuflich Tätigen zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 119, 252, 254 f; BGH VersR 1978, 816 unter I 2 a).

    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Er erkennt, dass nach § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB diejenige Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, die nach § 24 ARB versicherbar ist, mithin das Risiko entweder dem privaten, nach § 26 ARB versicherbaren Bereich oder dem nach § 24 ARB zu versichernden Bereich eines Gewerbebetreibenden oder freiberuflich Tätigen zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 119, 252, 254 f; BGH VersR 1978, 816 unter I 2 a).
  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93

    Unternehmensbezogenheit geschäftlicher Kontakter durch Freiberufler -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).
  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 239/95

    Freiberufler; Rechtsschutzversicherung; Sondervereinbarung; Gehaltsempfänger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    b) Nach seinem Wortlaut und dem genannten Sinnzusammenhang kann der Risikoausschluss auch bei einem nur mittelbaren Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit eingreifen (Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage, § 25 ARB 75 Rn. 23 a; OLG Oldenburg VersR 1997, 484).
  • OLG Stuttgart, 15.02.1996 - 7 U 200/95

    Geltendmachung von Leistungen; Berufsunfähigkeitsversicherung; Selbständige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Käme es darauf entscheidend an, würde ein Eingreifen des Risikoausschlusses möglicherweise bereits daran scheitern, dass es nach den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 88) unerheblich ist, ob der Unfall im Zusammenhang mit einer selbständigen Berufstätigkeit eingetreten ist oder nicht (vgl. in dieser Richtung zur Berufsunfähigkeitsversicherung etwa OLG Stuttgart VersR 1997, 569).
  • OLG München, 30.01.1991 - 15 U 4082/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Dies hat das Landgericht letztendlich - unter Heranziehung des Falles, in dem ein selbständiger Versicherungsagent beim Betreten seines Büros an der Schwelle der Eingangstür gestürzt ist (vgl. dazu OLG München r+s 1992, 203; LG München ZfS 1990, 200; Prölss / Martin / Prölss, VVG, 26. Auflage, § 24 ARB 75 Rn. 2; Böhme, ARB 11. Auflage, § 25 Rn. 5 sowie andererseits Harbauer aaO § 25 ARB Rn. 24 ) - als ausreichend erachtet.
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06

    Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat NJW-RR 2004, 179).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05

    Rechtsschutzversicherung: Zeitliche Begrenzung der Kostenübernahme für die

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat NJW-RR 2004, 179).
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02   

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https://dejure.org/2003,30880
LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02 (https://dejure.org/2003,30880)
LG Lübeck, Entscheidung vom 28.05.2003 - 4 O 254/02 (https://dejure.org/2003,30880)
LG Lübeck, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 4 O 254/02 (https://dejure.org/2003,30880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz einer Versicherungsnehmerin eines Feuerversicherungsvertrages bei Brand auf einem Anwesen

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; VVG § 67; BGB § 823
    Kein konkludenter Regressverzicht gegenüber dem haftpflichtversicherten Besitzer des Gebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1990 - 22 U 189/90

    Strenge Pflicht zur Abwehr der Brandstiftung durch Kinder

    Auszug aus LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02
    Damit gehören die Kosten der Begutachtung zum Wiederherstellungsaufwand und sind insofern Teil der Entschädigungsleistung der Klägerin (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1992, Seite 310 f).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02
    Die neuere Rechtsprechung des 4. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 145, 393 ff) stellt dem gegenüber der Gebäudefeuerversicherung auf eine ergänzende Vertragsauslegung und einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers - unabhängig von einer Beteiligung an den Kosten der Gebäudeversicherung - für die Fälle ab, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02
    Zwar befindet sich der Beklagte zum einen im Grundsatz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 8. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (vergl. BGHZ 131, 288).
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02
    Die kurze Verjährungsfrist der §§ 558 und 606 BGB a.F. erfasst nicht nur vertragliche Ansprüche, sondern auch diejenigen aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung (vgl. BGHZ 98, 59 ff).
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus LG Lübeck, 28.05.2003 - 4 O 254/02
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Absatz 1 BGB übersteigt (vergl. BGH, NJW 1992, Seite 3235 ff).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Dabei sind im Rahmen von Dachdeckerarbeiten unter Verwendung von Heißbitumen strenge Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu stellen (BGH, Urteil vom 28.02.1980, VersR 1980, 532; LG Lübeck, Urteil vom 28.05.2003, VersR 2004, 233).
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen

    Von einem für den Gebäudehaftpflichtversicherer erkennbaren Interesse seines Versicherungsnehmers, dem als Vermieter grundsätzlich daran gelegen sein wird, das in der Regel auf längere Zeit angelegte Vertragsverhältnis zu seinem Mieter so weit wie möglich unbelastet zu lassen, ist dann nicht ohne weiteres auszugehen, wenn und weil der durch seine eigene Privathaftpflichtversicherung bereits geschützte Mieter nicht belastet wird [ebenso: OLG Köln VersR 2004, 593 = NJOZ 2004, 1123; LG Lübeck VersR 2004, 233].
  • OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07

    Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

    Hierbei ist zu beachten, dass gerade im Rahmen von Dachdeckerarbeiten unter Verwendung von Heißbitumen strenge Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1980, 532; LG Lübeck VersR 2004, 233).
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