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   OLG Köln, 13.07.1981 - 5 U 9/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2839
OLG Köln, 13.07.1981 - 5 U 9/81 (https://dejure.org/1981,2839)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.1981 - 5 U 9/81 (https://dejure.org/1981,2839)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 1981 - 5 U 9/81 (https://dejure.org/1981,2839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Private Unfallversicherungen; Schadensanzeige; Obliegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB §§ 15, 17; VVG § 6

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 389
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Da es beim Eingehungsbetrug auf den Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, brauchte das Landgericht auch dem Umstand, daß der Angeklagte später in den Schadensanzeigen die Fragen nach anderweitigen Unfallversicherungen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet und damit "den Versicherungen praktisch die Anfechtungstatsachen mitgeliefert" hat (UA S. 40), keine Bedeutung für den Schuldspruch beizumessen, zumal er damit einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit nachgekommen ist, deren Verletzung schon für sich allein den Verlust der geltend gemachten Ansprüche hätte bewirken können (vgl. OLG Köln VersR 1983, 389 und OLG Frankfurt a.a.O. S. 390).
  • OLG Köln, 17.01.1984 - 3 U 100/82
    Die vorerwähnte Freizeichnung in den KonnossementsBedingungen gilt nicht für die von der Beklagten grundsätzlich zu gewährleistende Fahrtüchtigkeit des Leichters H114 (vgl. BGH VersR 83, 389).

    Fahruntüchtigkeit ist nämlich nicht gegeben, wenn zu erwarten ist, daß der Mangel der Fahrtüchtigkeit vor der Konkretisierung der Gefahr entdeckt und beseitigt werden wird (vgl. BGH VersR 83, 389; 74, 483).

  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 122/08

    Rechtsfolgen der Verneinung weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige

    Denn die diesbezügliche (nochmalige) Frage im Schadensanzeigeformular diente nicht nur der Information des Versicherers darüber, ob nach Vertragsschluss zusätzlicher Unfallversicherungsschutz neu entstanden ist, sondern auch darüber, ob anlässlich des Vertragsschlusses angezeigte Verträge bei Eintritt des Versicherungsfalls noch fortbestanden (vgl. OLG Frankfurt/M., VersR 1993, 343, 344; OLG Köln, VersR 1983, 389 ).
  • OLG Hamm, 30.09.1987 - 20 U 58/87

    Unfallversicherung; Schadensanzeige; Vertragsantrag

    Insoweit stimmt der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs (VersR 81, 625; 82, 182) und der anderer Oberlandesgerichte (OLG Köln VersR 83, 389; 86, 544; OLG Frankfurt VersR 83, 390; OLG Saarbrücken VersR 87, 98) unter teilweiser Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung (OLG Hamm VersR 70, 319; 78, 1137; 85, 469) zu.
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