Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 31.08.2000 - 2 U 553/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2001, 757
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.07.2023 - IV ZR 384/22
Geltendmachung von Deckungsansprüchen aus Kfz-Haftpflichtversicherung wegen …
Er wird deshalb annehmen, dass sich auch der Umfang des Risikoausschlusses nach dem Risiko richtet, dem die zu befördernde Sache durch den Gebrauch des Fahrzeugs ausgesetzt ist (OLG Nürnberg VersR 2001, 757 [juris Rn. 7];… OLG Hamm VersR 1996, 967 [juris Rn. 13]; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 356, 357;… Kreuter-Lange in Halm/Kreuter/Schwab, AKB 2. Aufl. AKB 2015 A.1.5.5 Rn. 3;… zweifelnd Klimke in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. AKB 2015 A.1.5 Rn. 17). - OLG Jena, 19.09.2019 - 4 U 208/19
Schadensersatz aus der Kfz-Versicherung für einen während des Transports im …
Unter "Befördern" ist dabei nicht nur der Transport zu unternehmerischen Zwecken zu verstehen, sondern auch, wenn das Fahrzeug im privaten Bereich als Transportmittel verwendet wird (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 31. August 2000 - 2 U 553/00 - Rn. 7, juris).Jedoch wird gerade durch diesen Klammerzusatz verdeutlicht, dass nur solche Sachen versichert sein sollen, die Fahrzeuginsassen typischerweise am Körper tragen oder zu denen zumindest eine engere Beziehung als zu gewöhnlichem Reisegepäck besteht (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 31. August 2000 - 2 U 553/00 - Rn. 8, juris).
- KG, 08.06.2010 - 6 U 64/09
Kraftfahrzeugversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach …
Da es um einen negativen Beweis geht, ist der Beweis praktisch so zu führen, dass der Versicherungsnehmer zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptung der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (BGH VersR 01, 757, juris-rz. 9). - KG, 06.07.2010 - 6 W 6/10
PKH-Bewilligungsverfahren: Beurteilung der Folgenlosigkeit von …
Für die weitestgehend identische Regelung der Folgenlosigkeit einer grob fahrlässigen Aufklärungsobliegenheitsverletzung in § 6 Abs. 3 VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung (künftig: a.F.) war anerkannt , dass der Versicherungsnehmer diesen Beweis (einer negativen Tatsache) praktisch so zu führen hat, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten ausräumt und dann abwartet, welche Behauptung der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (BGH VersR 01, 757, juris-rz. 9; BGHZ 41, 327, juris-rz. 21).
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