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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1955 - VI ZR 257/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1311
BGH, 03.12.1955 - VI ZR 257/54 (https://dejure.org/1955,1311)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1955 - VI ZR 257/54 (https://dejure.org/1955,1311)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 (https://dejure.org/1955,1311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1956, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …

    Auszug aus BGH, 03.12.1955 - VI ZR 257/54
    Entscheidend ist vielmehr, wie die allgemeinen Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang um die allgemeine Zeit des Unfalls gewesen sind und ob zu dieser Zeit in häufiger Wiederkehr ein so starker Verkehr stattgefunden hat, daß die Teilnehmer am Verkehr nicht mehr in der Lage waren, auf die Bahnstrecke mit hinreichender Aufmerksamkeit zu achten (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 1953, VersR 1954, 81 [82] - insoweit in BGHZ 11, 175 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 70/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1955 - VI ZR 257/54
    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Meinung auf die Entscheidung des III. Zivilsenats vom 5. Juli 1951 (III ZR 70/50).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62

    Schaden eines Kraftfahrers wegen eines Zusammenpralls eines Kfz mit einer wegen …

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99 darauf hingewiesen, daß es bei der Prüfung, ob eine Straße verkehrsreich ist, nicht darauf ankommt, daß sich der Unfall gerade zu einer verkehrsstillen Zeit ereignet hat.

    Das Berufungsurteil geht zutreffend davon aus, daß der Unternehmer einer Eisenbahn auf Grund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht über die Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung hinaus verpflichtet sein kann, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs auf einem Bahnübergang zu treffen, wenn sich diese im einzelnen Fall als notwendig erweisen, um besonderen Gefahren des Bahnbetriebes vorzubeugen (Urteil des BGH vom 3. Dezember 1953 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99).

  • BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Spruchkörperzuständigkeit nach dem …

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde läßt sich § 2 Abs. 1 EKrG daher nicht - wie die Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung über die Sicherung höhengleicher Bahnübergänge (vgl. dazu RGZ 169, 376 ; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99 ) - als eine die allgemeine Verkehrssicherungspflicht konkretisierende Norm auffassen (…ebenso Marschall /Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rn. 1.4).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 57/58

    Rechtsmittel

    Deshalb ist es entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts für die Abwägung zwischen Verschulden und Betriebsgefahr des Beklagten einerseits und der Betriebsgefahr der Klägerin anderseits von Bedeutung, ob gemäß § 18 rechte Spalte Abs. 3 EBBO eine Sicherung des Bahnübergangs durch Schranken oder Warnlichter schon vor dem Unfall zu veranlassen gewesen wäre (vgl. RG DR 1939, 1446 Nr. 15; BGH Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 = VersR 1956, 99).

    Entscheidend ist dann allein, ob der Übergang "verkehrsreich" war, d.h. wie die allgemeinen Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang im April 1953 gewesen sind und ob zu dieser Zeit in häufiger Wiederkehr ein so starker Verkehr stattgefunden hat, daß die Verkehrsteilnehmer nicht mehr in der Lage waren, auf die Bahnstrecke mit hinreichender Aufmerksamkeit zu achten (BGH Urteil vom 21. November 1953 - VI ZR 130/52 = VersR 1954, 81 f; vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 = VersR 1956, 99;… Besser a.a.O. zu § 18 Abs. 3 EBBO S. 59).

  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 125/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Eisenbahn an einem …

    Eine solche Verpflichtung kann bestehen, wenn sich eine Sicherungsmaßnahme als notwendig erweist, um außergewöhnlichen besonderen Gefahren vorzubeugen, die sich beim Betrieb der Bahn ergeben können (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99) Solche Gefahren hat das Berufungsgericht in rechtsfehlerfreier Würdigung als nicht gegeben erachtet.
  • BGH, 09.02.1960 - VI ZR 26/59

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Berufungsurteils leiden zunächst darunter, daß sie auf die in den Eisenbahnbau- und Betriebsordnungen enthaltenen Rechtsvorschriften über Wegübergänge, ihre Sicherung und ihre Bewachung überhaupt nicht eingehen (vgl. etwa §§ 18, 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Vereinfachten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung; näherer Nachweis bei Goltermann: Die Kennzeichnung und Sicherung des Eisenbahnübergangs in Kraftfahrzeugrecht von A bis Z vgl. ferner BGH VersR 1956, 99 = VRS 10, 178).
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