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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1957 - VI ZR 47/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,4938
BGH, 15.03.1957 - VI ZR 47/56 (https://dejure.org/1957,4938)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1957 - VI ZR 47/56 (https://dejure.org/1957,4938)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1957 - VI ZR 47/56 (https://dejure.org/1957,4938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 445
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 75/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1957 - VI ZR 47/56
    Der Fall muß entsprechend der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. März 1954 (VI ZR 75/53, VersR 1954, 224 = IM Nr. 3 zu § 823 [J] BGB) behandelt werden.

    Daran ändert auch nichts, wenn eine der Möglichkeiten, ebenso wie in dem Falle VI ZR 75/53 mit der Zuwiderhandlung gegen ein Schutzgesetz in Zusammenhang steht.

  • RG, 23.09.1938 - III 20/38

    1. Handelt der vom Landrat ordnungsgemäß verpflichtete Nachtwächter einer …

    Auszug aus BGH, 15.03.1957 - VI ZR 47/56
    Zutreffend hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf RGZ 159, 239 ausgeführt, daß in einem Falle, in dem verschiedene Möglichkeiten in gleicher Weise zur Erklärung eines Unfalls herangezogen werden können, wenn somit ein typischer Geschehensablauf gar nicht festgestellt werden könne, der Richter seine Überzeugung nicht auf den Anscheinsbeweis gründen könne.
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58

    Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende) …

    Deshalb kann keine der angeführten Möglichkeiten nur im Rahmen des Anscheinsbeweises bejaht oder ausgeräumt werden (vgl. BGH Urteil vom 10. März 1954 - VI ZR 75/53 - VersR 1954, 224 und vom 15. März 1957 - VI ZR 47/56 - VersR 1957, 445; RGZ 159, 235, 239).
  • BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58

    Rechtsmittel

    Können aber verschiedene Möglichkeiten in gleicher Weise zur Erklärung eines Unfalls herangezogen werden, so kann der Richter seine Überzeugung nicht auf den Anscheinsbeweis gründen, weil es an einem typischen Geschehensablauf fehlt (Urteil des BGH vom 10. März 1954 - VI ZR 75/53 - VersR 1954, 224 und vom 15. März 1957 - VI ZR 47/56 - VersR 1957, 445).
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