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| BGH, 20.05.1958 - VI ZR 123/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1958, 607
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.1952 - 4 StR 126/52
Auszug aus BGH, 20.05.1958 - VI ZR 123/57
Demgemäß ist ein Anhalten auf der Autobahn nur aus zwingenden Gründen in Notfällen unter Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln zulässig (BGH NJW 1952, 984 Nr. 19; VRS 1952, 569).
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 259/57 Demgemäß ist ein Anhalten auf der Autobahn auch in Notfällen nur unter Beachtung aller gebotenen Vorsichtsmaßregeln zulässig (vgl. BGH Urteil vom 9. Oktober 1952 - III ZR 288/51 = VRS 1952, 569; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 123/57 = VersR 1958, 607).
- BGH, 21.11.1967 - VI ZR 75/66
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf einen am rechten Fahrbahnrand der …
Das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1958 (VI ZR 123/57 = VersR 1958, 607) betraf einen Personenkraftwagen Dem Fahrer, der wegen des "stotternden" Motors anhalten wollte, ist allerdings angesonnen worden, hierzu vorsichtig auf die Grasnarbe zu fahren, weil dies bei dem herrschenden Dunst und starken Regen ein erheblich geringeres Risiko bedeutet hätte als das Stehenbleiben auf der Fahrbahn.
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