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| BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1958, 770
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.1957 - VI ZR 272/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57
Da das Berufungsgericht den vollen Beweis dafür als erbracht angesehen hat, daß durch die mangelnde Beleuchtung der Pferdekarre der Unfall verursacht worden ist, und diese Würdigung den Angriffen der Revision standhält, braucht nicht auf die von der Revision bekämpften Erwägungen eingegangen zu werden, mit denen das Berufungsgericht unter Berufung auf zumeist ältere Rechtsprechung (aus neuerer Zeit vgl. namentlich die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 VersR 1957, 429 und vom 28. Mai 1957 VI ZR 272/56 VersR 1957, 529) einen Beweis des ersten Anscheins für den ursächlichen Zusammenhang für gegeben und nicht schon dadurch als ausgeräumt angesehen hat, daß auch der Klägerin ein Verschulden an der Entstehung des Unfalls zur Last fällt. - BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57
Wer überholen will, muß sich Gewißheit verschaffen, daß er allen während der Durchführung seines Vorhabens etwa auftretenden Gefahren und Hindernissen sicher begegnen kann (BGHSt 8, 200 [201]). - BGH, 12.04.1957 - VI ZR 79/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57
Da das Berufungsgericht den vollen Beweis dafür als erbracht angesehen hat, daß durch die mangelnde Beleuchtung der Pferdekarre der Unfall verursacht worden ist, und diese Würdigung den Angriffen der Revision standhält, braucht nicht auf die von der Revision bekämpften Erwägungen eingegangen zu werden, mit denen das Berufungsgericht unter Berufung auf zumeist ältere Rechtsprechung (aus neuerer Zeit vgl. namentlich die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 12. April 1957 VI ZR 79/56 VersR 1957, 429 und vom 28. Mai 1957 VI ZR 272/56 VersR 1957, 529) einen Beweis des ersten Anscheins für den ursächlichen Zusammenhang für gegeben und nicht schon dadurch als ausgeräumt angesehen hat, daß auch der Klägerin ein Verschulden an der Entstehung des Unfalls zur Last fällt. - BGH, 30.04.1957 - VI ZR 81/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57
Davon ausgehend, daß sich nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. April 1957 VI ZR 81/56 (VersR 1957, 583) ein Kraftfahrer schuldhaft verhalten habe, wenn er auf einer vielbefahrenen Landstraße auf ein vor ihm befindliches Hindernis auffahre, hat das Berufungsgericht zwar einen Mangel an Aufmerksamkeit und damit eine Vernachlässigung der verkehrsgebotenen Sorgfalt darin erblickt, daß die Klägerin die Pferdekarre nach ihrem Vorbringen erst unmittelbar vor dem Zusammenstoß als einen dunklen Schatten bemerkt hat.
- BGH, 22.09.1959 - VI ZR 186/58
Pflichten des Kraftfahrers beim Überholen und Ausweichen hinsichtlich von hinten …
schaffen, ob er auch allen während der Durchführung seines Vorhabens etwa auftretenden Gefahren und Hindernissen sicher begegnen kann (BGHSt 8, 2oo, 2o15 Urteile des erkennen den Senats vom 11« Juli 1958 - VI ZR 246/57 - VersR 1958, 77o, 771? vom 7" Juli 1959 - VI ZR 114/58). - BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63 Wie der Revision zuzugeben ist, muß sich derjenige, der überholen will, allerdings Gewißheit verschärfen, daß er allen während der Durchführung des Überholvorganges etwa auftretenden Gefahren und Hindernissen sicher begegnen kann (BGH Urt. vom 11. Juli 1958 - VI ZR 246/57 - =VersR 1958, 770).
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 206/59
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Fahrer eines Wagens der …
Schließlich geht auch der Hinweis der Revision auf den in dem Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 11. Juli 1958 - VI ZR 246/57 - ausgesprochenen Grundsatz - wer überholen will, muß sich Gewißheit verschaffen, daß er allen während der Durchführung seines Vorhabens etwa auftretenden Gefahren und Hindernissen sicher begegnen kann, - fehl. - BGH, 07.07.1959 - VI ZR 114/58
Rechtsmittel
Wer überholen will, muß sich Gewißheit verschaffen, daß er allen während der Durchführung seines Vorhabens etwa auftretenden Gefahren und Hindernissensicher begegnen kann (BGHSt 8, 200, 201 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - VI ZR 246/57 - VersR 1958, 770).
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