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| BGH, 20.02.1962 - VI ZR 120/61 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- VersR 1962, 467
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.03.1953 - VI ZR 13/52
Auszug aus BGH, 20.02.1962 - VI ZR 120/61
Es gilt in dieser Hinsicht nichts anderes als bei der Erhöhung der Leistungen der Sozialversicherung durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz vom 17. Juni 1949 und das Gesetz über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 29. April 1952 (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1953 - VI ZR 13/52 - LM Nr. 5 zu § 1542 RVO = VersR 1953, 209; und BGHZ 19, 177). - BGH, 12.07.1960 - VI ZR 122/59
Zeitpunkt des Rechtsübergangs bei gesetzlichen Erweiterungen der Leistungspflicht …
Auszug aus BGH, 20.02.1962 - VI ZR 120/61
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 120 Juni 1960 - VI ZR 122/59 - (LM Nr. 1 zu ArVNG = MDR 1960, 918 = VersR 1960, 830 = Berufsgenossenschaft 1960, 463) ausgeführt hat, kommt es für die Frage nach dem Zeitpunkt des Rechtsübergangs bei gesetzlichen Erweiterungen der Leistungspflicht eines Trägers der Sozialversicherung darauf an, ob dem Sozialversicherten auf Grund einer Änderung der Sozialversicherungsgesetzgebung ganz neue Ansprüche gegen den Versicherungsträger gewährt worden sind, für die bisher auch dem Grunde nach nicht bereits eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers bestanden hat. - BGH, 24.03.1954 - VI ZR 24/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.02.1962 - VI ZR 120/61
Die Sachlage ist also anders als in dem Falle der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. März 1954 - VI ZR 24/53 - (LM Nr. 9 zu § 1542 RVO = VersR 1954, 537), wo auf Grund des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 einer Witwe, die bisher erst von der Vollendung des 65. Lebensjahres an eine Invalidenrente hätte beanspruchen können, nun eine solche Rente ohne besonderen Nachweis der Invalidität bereits von der Vollendung des 60. Lebensjahres an gewährt werden mußte.
- BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem …
Dieser Zeitpunkt ist grundsätzlich für den Forderungsübergang auch wegen solcher Leistungen maßgebend, für die ihrer Höhe nach die gesetzlichen Grundlagen erst später durch Verbesserungen im Leistungsgefüge, etwa zur Anpassung an allgemeine Veränderungen im Lohn- und Preisgefüge (BGHZ 19, 177, 183 ff; Senatsurteil vom 25. März 1953 - VI ZR 13/52 = LM RVO § 1542 Nr. 5), durch Umstellung auf eine dynamisierte Berechnungsmethode (Senatsurteile vom 12. Juli 1960 - VI ZR 122/59 = VersR 1960, 830 und vom 20. Februar 1962 - VI ZR 120/61 = VersR 1962, 467), durch Vorverlegung des Zeitpunkts für den Bezug einer höheren Rente (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1962 - VI ZR 120/61 = aaO; BGH Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 126/59 = VersR 1962, 19, 20) oder durch Veränderung von Berechnungsmodalitäten aus anderen Gründen geschaffen werden. - BGH, 07.05.1968 - VI ZR 179/66
Schadensersatzanspruch eines Kindes wegen entgangener Dienste einer Mutter …
Nun ist zwar jedem, der von dem Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses weiß, in der Kegel auch bekannt, daß die Schadensersatzansprüche des Verletzten nach § 1542 RVO in Höhe der Leistungen des Sozialversicherungsträgers auf diesen übergehen (BGHZ 19, 177, 181 [BGH 30.11.1955 - VI ZR 211/54] sowie die Urteile des BGH vom 12. Juli 1960 - VI ZR 122/59 - VersR 1960, 830 = VRS 19, 261 und vom 20. Februar 1962 - VI ZR 120/61 - VersR 1962, 467 = VRS 22, 432).
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