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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5583
BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60 (https://dejure.org/1962,5583)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1962 - III ZR 168/60 (https://dejure.org/1962,5583)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1962 - III ZR 168/60 (https://dejure.org/1962,5583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bejahung einer Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu besonderen Sicherungsmaßnahmen nur für den Fall einer "besonderen" Gefahrenlage - Erreichen einer praktisch völligen Gefahrenlosigkeit einer Straße und ihrer Benutzung mit zumutbaren Mitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 638
  • VersR 1962, 665
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Auszug aus BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60
    Die Verkehrssicherungspflicht umschließt aber auf jeden Fall die generelle Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen; hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Straße und ihrer Verkehrsbedeutung (vgl. LM § 823 (Ea) BGB Nr. 8, 10, 17 u. 25; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1961 - III ZR 122/60 in NJW 1962, 34, 36) [BGH 23.10.1961 - III ZR 122/60] .
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

    Die Verkehrssicherungspflicht umschließt aber auf jeden Fall die allgemeine Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergehenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen; hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Straße und ihre Verkehrsbedeutung (vgl. LM § 823 /Ea/BGB Nr. 8, 10, 17 und 25; Urteile des Senats vom 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 = NJW 1962, 34, 36; vom 3. Mai 1962 III ZR 168/60 = VersR 1962, 665 = MDR 1962, 638).

    Diese Fragen müssen vielmehr grundsätzlich unabhängig von dem einen Unfall mitverursachenden und mitverschuldenden eigenen Verhalten des Straßenbenutzers unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe beantwortet werden, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung entscheidet, ob eine Gefahr von der Straße und ihrer Anlage ausgeht, ob sie sich also in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, oder ob und gegebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen der Straßenbenutzer erwarten kann und demzufolge der Verkehrssicherungspflichtige zu treffen hat (vgl. die bereits angeführte Entscheidung III ZR 168/60).

  • OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers in einer engen, nicht einsehbaren …

    Diese Fragen müssen vielmehr grundsätzlich unabhängig von dem einen Unfall mitverursachenden und mitverschuldenden eigenen Verhalten des Straßenbenutzers unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe beantwortet werden, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung entscheidet, ob eine Gefahr von der Straße und ihrer Anlage ausgeht, ob sie sich also in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, oder ob und gegebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen der Straßenbenutzer erwarten kann und demzufolge der Sicherungspflichtige zu treffen hat (BGH VersR 1962, 665).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 142/68

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Anspruch auf Schadensersatz …

    Die Straßenverkehrssicherungspflicht umschließt die allgemeine Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere die Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrswegs nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren zu sichern (BGH Urt.v. 3. Mai 1962 - III ZR 168/60 = LM § 823 BGB - Ea - Nr. 36).
  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 71/62

    Rechtsmittel

    Das alles entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 9, 373; BGHZ 16, 95; BGHZ 31, 73 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; BGH MDR 1961, 753; BGH VersR 1962, 665; BGHZ 37, 165.
  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 35/66

    Besondere Gefahrenstelle für den Fahrzeugverkehr durch ein neu ausgebautes …

    Dazu muß er grundsätzlich die erforderlichen baulichen Maßnahmen ergreifen und dafür sorgen, daß sich die Straße für die Zukunft in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet (BGH Urteil vom 3. Mai 1962 - III ZR 168/60 = VersR 1962, 665 = BGH Warn 1962 Nr. 107; Urteil vom 28. Mai 1962 - III ZR 38/61 = BGHZ 37, 165).
  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 168/64

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - …

    Die Verkehrssicherungspflicht umschließt aber auch auf jeden Fall die allgemeine Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Strasse sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrswegs nicht ohne weiteren erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen; hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Strasse und ihre Verkehrsbedeutung (vergl. LM § 823 (Ea) BGB Nr. 8, 10, 17, 25; Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1961 - III ZR 122/60 - = NJW 1962, 34, 36 [BGH 23.10.1961 - III ZR 122/60] ; vom 3. Mai 1962 III ZR 168/60 = VersR 1962, 665 = MDR 1962, 638 = BGH Warn 1962 Nr. 107).
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