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| BGH, 16.04.1962 - III ZR 9/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Befreiung vom Überbauverbot - Anspruch aus einer Amtspflichtverletzung wegen Versagung einer Teilgenehmigung - Prüfung einer Ausnahmegenehmigung durch den Regierungspräsident - Pflichtwidrige Verzögerung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1962, 735
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.1960 - III ZR 38/59
Auszug aus BGH, 16.04.1962 - III ZR 9/61
Aus der Entscheidung des Senats vom 6. April 1960 III ZR 38/59 (= NJW 1960, 1244) kann der Kläger zu seinen Gunsten in, diesem Zusammenhang nichts herleiten, da der diesem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt sich in den entscheidenden Punkten von dem hier gegebenen wesentlich unterscheidet. - BGH, 10.11.1958 - III ZR 135/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.04.1962 - III ZR 9/61
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 10. November 1958 in III ZR 135/57 (= NJW 1959, 574/5) gesagt, daß es keinen Anspruch des Bürgers auf Erledigung seiner Anträge in einer "angemessenen" Zeit gibt, wenn die Angemessenheit allein nach seinem Interesse bestimmt werden soll.
- OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 4 U 270/01
Schadensersatzanspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis
Eine Verzögerung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn die Sachaufklärung auf Grund der damit verbundenen Schwierigkeiten nur innerhalb der in Anspruch genommenen Zeit mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen kann (vgl. BGH, VersR 1962, 735 (737 f); VersR 1963, 1080 (1082); VersR 1965, 285 (286 f); NJW-RR 1995, 248 (249);… MünchKomm(BGB)-Papier, aaO., § 839 BGB, Rdnr. 214). - OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02
Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und …
Eine Verzögerung ist dann gerechtfertigt, wenn die Sachaufklärung auf Grund der damit verbundenen Schwierigkeiten nur innerhalb der in Anspruch genommenen Zeit mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen konnte (vgl. BGH, VersR 1962, 735 (737 f); VersR 1963, 1080 (1082); VersR 1965, 285 (286 f); NJW-RR 1995, 248 (249);… MünchKomm(BGB)-Papier, aaO., § 839 BGB, Rdnr. 214). - BGH, 05.02.1968 - III ZR 173/65
Klage wegen schuldhaft begangener Verletzung von Amtspflichten - Verzögerungen im …
Das Interesse eines Gesuchsstellers an einer baldigen Entscheidung muß für die Beamten nicht schlechthin ein Anlaß zu einer besonderen Beschleunigung sein; die Beamten haben neben diesem Gesuch auch ihre sonstigen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, und ein Gesuchssteller kann im allgemeinen nicht beanspruchen, daß gerade seine Sache allein wegen seines persönlichen Interesses eine bevorzugte Erledigung erfährt (Urteile vom 16. April 1962 - III ZR 9/61 - S. 15/16 = WM 1962, 848 = VersR 1962, 735; und 22. November 1962 - III ZR 73/61 - S. 10 und 30. September 1963 - III ZR 114/62 - S. 22). - BGH, 13.01.1964 - III ZR 180/62 Dabei bestimmt sich die Frage, welche Frist "angemessen" ist oder welche "Beschleunigung geboten" ist, nicht allein nach dem Interesse des Antragstellers oder des durch die erbetene Entscheidung betroffenen Einzelnen, sondern auch nach dem Interesse der Verwaltung an ihrem ordnungsmäßigen Funktionieren, d.h. daß eine den Einzelfall betreffende sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird (vgl. hierzu allgemein: Urteile des Senats in LM § 839 B Nr. 14; in NJW 1959, 574 = LM § 839 C Nr. 46 mit Anmerkung; in BGHZ 30, 19 = LM § 839 C Nr. 49 mit Anmerkung; vom 16. April 1962 - III ZR 9/61 - S. 15/16 = VersR 1962, 735 und WM 1962, 848).
- BGH, 22.11.1962 - III ZR 73/61
Rechtsmittel
Dabei kann die Frage, ob eine Angelegenheit von der Behörde innerhalb angemessener Frist bearbeitet und erledigt wird, nicht allein nach dem persönlichen Interesse des von dieser Angelegenheit betroffenen Bürgers beantwortet werden (vgl. III ZR 9/61 vom 16. April 1962 S, 15/16 = VersR 1962, 735 - WM 1962, 848).
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