Rechtsprechung
| BGH, 04.12.1962 - VI ZR 101/62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,7674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 168
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
v. 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 = VersR 1963, 168 undvom 6. November 1962 - VI ZR 29/62 = VersR 1963, 65 = JZ 1963, 369 [BGH 06.11.1962 - VI ZR 29/62] mit Anm. Steindorff). - BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Verlagerung der Beweislast bei unterlassener Eintragung wesentlicher Tatsachen in …
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß das Krankenblatt zu dieser wichtigen Frage keine Eintragungen enthält, ein wichtiges Indiz« Sie kann sogar zu einer Umkehr der Beweis last in der Weise fuhren, daß es nunmehr Sache der Beklagten ist, den Beweis dafUr zu erbringen, daß gleichwohl damals der Verdacht einer Paralyse bestand« Der Bundesgerichtshof hat schon in früheren Entscheidungen auf die Bedeutung des Krankenblattes hingewiesen und zu erkennen gegeben, daß Mängel des Krankenblattes dazu fahren können« den Patienten von der ihn sonst treffenden Beweislast zu befreien (vgl« die Urteile des BGH vom 6« März 1956 - VI ZR 2/55 - VersR 1956, 449; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577; vom 7. Februar 1961 - VI ZR 69/60 - VersR 1961, 421 1 2 2 7 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 - VersR 1963, 168)« Zwar hat es nach dem Urteil vom 7. Februar 1961 (…aaO) keinen Einfluß auf die Beweislast, wenn das Krankenblatt nur in nebensächlichen und für die Entscheidung unerheblichen Punkten nachlässig geführt worden 1st« Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast ist aber gerecht fertigt, wenn die gewählte Behandlungsart wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten eine genaue und gewissenhafte Diagnose erfordert, das Krankenblatt weder diese genaue Diagnose noch die für deren Beurteilung erforderlichen Angaben enthält, sie aber nach ärztlichen Gepflogenheiten enthalten müßte nur wenn für das Unterbleiben der Eintragung keine sonstigen Gründe ersichtlich sind Im Streitfall haben die ärztlichen Sachverständigen die Anwendung des arsenhaltigen Spirotrypan als äußerste Behandlungsart bezeichnet und keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Anwendung dieses Mittels für den Patienten schwere schädliche Folgen haben kann Es waf eine genaue und gewissenhafte Prüfung erforderlich, ob tatsächlich Verdachtsgründe für eine Paralyse bestehen, die allein die Anwendung dieses gefährlichen Mittels rechtfertigen Berücksichtigt man weiter, daß diese Diagnose oder zumindest die dafür erforderlichen Grundlagen hätten aktenkundig gemacht werden müssen (vgl die Aussage des Dr so ist, da das Krankenblatt keine derartigen Eintragungen enthält, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß bei dieser Sachlage nicht der Kläger das Nichtbestehen eines Paralyseverdachts beweisen, sondern der Träger des Krankenhauses nachweisen mußte, daß und aus welchem Grunde der Verdacht einer stufen weise fortschreitenden Paralyse bestanden hat Dieser Beweis ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geführt Es ist vielmehr weit eher von dem Gegenteil, also davon überzeugt, daß die Ärzte der Beklagten die Lues des Klägers mit Arsen behandelt haben, ohne daß ausreichende Verdachtsgründe für eine Paralyse gegeben waren 12 -.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.