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Weitere Entscheidung unten: LG Verden, 18.12.1962

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,568
BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61 (https://dejure.org/1962,568)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - VI ZR 198/61 (https://dejure.org/1962,568)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 (https://dejure.org/1962,568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 393
  • VersR 1963, 232
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60

    Schutzbereich und Folgeschäden

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    a) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings da von ausgegangen, daß eine zu Heilzwecken vorgenommene Behandlung, die zu gesundheitlicher Schädigung des Patienten geführt hat, unabhängig davon, ob hierfür ein ärztlicher Behandlungsfehler ursächlich gev/orden ist, als rechtswidrig anzusehen ist, v/enn sich der Patient nicht mit der Behandlung einverstanden erklärt hat" Die Zustimmung des Patienten setzt voraus, daß er im großen und ganzen weiß, worin er einwilligt" Ist eine vom Arzt vorgcnommene Behandlung mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen verbunden, so muß der Patient daher in der Regel hierüber ins Bild gesetzt werden, wenn seine Einwilligung in die Behandlung wirksam sein soll" Aufklärung kann auch da erforderlich sein, wo nur die Möglichkeit droht, daß es infolge der Behandlung zu gesundheitsschädlichen Polgen kommt" Indes sen kommt es, wie das Berufungsgericht ausweislich seiner widerspruchsvollen TJrteilsausführungen verkannt hat, sehr darauf an, welcher Art die möglicherweise eintrotenden Pol gen sind, wie groß im gegebenen Palle die Gefahr ihres Eintritts ist und wie schwer sie im Verhältnis zu den Folgen wiegt, die für den Patienten im weiteren Ablauf seiner Erkrankung zu erwarten wären, v/enn die vorgesehene Behandlung unterbliebe" Auf Gefahren, die sich so selten verwirkliehen und deren Hervortreten auch in dem Palle des betreffenden Patienten so wenig wahrscheinlich ist, daß sie bei einem verständigen Menschen in seiner Lage für den Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, nicht ernsthaft ins Gewicht fallen, braucht der Patient nicht hingewiesen zu werdeno Ebenso kann eine Aufklärung entbehrlich sein, wenn die möglicherweise eintretenden u n günstigen Nebenwirkungen der Behandlung so viel weniger gravierend sind als die Polgen eines ünterbleibens der Behandlung, daß sie ein vernünftiger Mensch in der Lage des Patienten für die Y/illensentschließung sich der Behandlung, -zu unterziehen oder sie abzulehnen, nicht als bedeutsam ansähe (vgl, 3GHZ 29, 176, 179 und die dort an geführten Entscheidungen; Urteile des erkennenden Senats vom 26o September 1961 - VI SR 225/60 LM Nr. 14 zu § 276 (Ga) BGB - NJW 1961, 2203 = MDR 1962, 44 = VersR 1961, 1039; vom 24o Oktober 1961.

    d) Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß sich die Lcitungs- und Aufsichtspflicht, die dem Vorstand einer Klinik obliegt, auch darauf bezieht, daß im Krankenhausbetricb die ärztliche Aufklärungspflicht beachtet und ihren Erfordernissen genügt wird (Urteile des erkennenden Senats von 10. Juli 1954 - VI ZR 45/54 - NJW 1956, 1106 =. VersR 1954, 496; vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 aaO).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittene Lebensbecintrlichtigung gewähren und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, daß ihn der Schädiger für das, was er ihn angetan hat, Genugtuung schuldet (BGHZ 18, 149)- Die Rücksicht auf Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung und namentlich auch deren Dauer steht in Vordergründe Das Landgericht hatte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auf 20 000 DM erwogen, daß vor der noch jungen Klägerin ein ganzes Leben liege, in den sie von vielen, was den gesunden Menschen selbstverständlich sei, durch ihre Ertaubung ausgeschlossen werde.
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    d) Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß sich die Lcitungs- und Aufsichtspflicht, die dem Vorstand einer Klinik obliegt, auch darauf bezieht, daß im Krankenhausbetricb die ärztliche Aufklärungspflicht beachtet und ihren Erfordernissen genügt wird (Urteile des erkennenden Senats von 10. Juli 1954 - VI ZR 45/54 - NJW 1956, 1106 =. VersR 1954, 496;… vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 aaO).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 106/61
    Auszug aus BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    - VI SR 106/61 - VersR 1962, 46; siehe auch Kleinewefers in VersR 1962, 197, 2oo ff)" Hat freilich der Patient eine andere Auffassung zu erkennen gegeben, so wird der Arzt nicht davon absehen dürfen, ihm die möglichen Polgen stattfindender oder unterbleiben der Behandlung vor Augen zu führen und seine Entscheidung herbeizuführen; auch wenn Anlaß zu Zweifeln besteht, wird der Arzt nicht einfach seine Entschließung an die Stelle derjenigen des Patienten setzen dürfen" Bas Berufungsgericht hat sich im Beginn der Urteilsbegründung zu der Ansicht bekannt, daß die Belohrungspflicht des Arztes entfällt, wenn Schäden durch die von ihm beabsichtigte Behandlungsart nur in äusserst seltenen Pälr len auftreten und anzunehmen ist, daß sie bei einem verständigen Patienten für seinen Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, nicht'ernsthaft ins Gev/icht fallen" Im weiteren Verlauf der Urteilsausführungen hat das Berufungsgericht dann aber hervorgehoben, zur Zeit der hier in Rede stehenden Behandlung vom Juli 1957 sei nicht schon zuverlässig geklärt gewesen, bis zu welcher Bosierungsgrenze eine "völlige Ungefährlichkeit" der Neomycinpräparate zu bejahen gewesen sei; damalige Erörterungen hätten es nicht als -absolut sicher" erkennen lassen, daß nicht auch bei Gaben von 1 g und einer 3ehandlungsdauer von nicht mehr als 7 Tagen Gehörschäden auftreten könnten; toxische Hebenv/irkungen seien solchenfalls nicht "mit an Sicherheit grenzen der V/ahrccheinlichkeit auszuschließen" gewesen" Es habe sich vorv/iegend, so hat das Berufungsgericht herausgestellt, nicht um eine Behandlung gehandelt, "bei der Kebenschäden schlechterdings nicht zu erwarten" gewesen seien" So ist das Berufungsgericht zu dem Schluß gelangt, daß eine Aufklärung unerläßlich gewesen sei".
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …

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  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Gefahr einer Operation; DM 50000 …

    Sie würde aber auch dann unterlaufen, wenn man bei der Prüfung der Frage, ob der Arzt mit einem Aufklärungswunsch überhaupt rechnen mußte (vgl. BGHZ 29, 46, 60 und 29, 176, 179; Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - VersR 1963, 232 = NJW 1963, 393, 394 m.w.Nachw.) allzusehr auf eine vom Arzt selbst objektiv für richtig gehaltene Abwägung abstellen wollte, wie dies das Berufungsgericht hier tun will.
  • BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff …

    Es muß also dem Aufklärungsempfänger, sofern er nicht auf solche Erläuterung ausdrücklich verzichtet hat oder offensichtlich selbst über das erforderliche Fachwissen verfügt, der beabsichtigte Eingriff in einer seinem Verständnisvermögen angepaßten Weise so erläutert werden, daß er, wenn auch nur im großen und ganzen, weiß, worin er einwilligt (Senatsurteile vom 10.Juli 1959 - VI ZR 87/58 - NJW 1959, 2299 und vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - NJW 1963, 393, 394).
  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem …

    Die Entscheidung darüber aber mußte der Beklagte dem Kläger überlassen; es kann nicht gesagt werden, daß dieser völlig unverständig gehandelt hätte, wenn er nunmehr vor dem ihm klargemachten Risiko zurückgeschreckt wäre (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - VersR 1963, 232 mit Bespr.
  • BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71

    Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation - …

    Die Aufklärung des Patienten habe "im großen und ganzen" (BGH Urt. v. 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 = NJW 1963, 393, 395) [BGH 16.10.1962 - VI ZR 198/61] zu erfolgen, soweit nicht der Patient von sich aus eine weitergehende Aufklärung wünsche.
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines …

    Dies umso weniger, als bei dem Alter und voroperativen Zustand des Patienten alles für und so gut wie nichts gegen einen Eingriff, wenn nötig, auch dieses Umfangs sprach, zumal angesichts der beim Unterbleiben zu erwartenden Gefahr für das Leben des Kranken (BGH VersR 1963, 232).
  • OLG Koblenz, 26.08.2003 - 3 U 1840/00

    Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung im Krankenhaus; Pflicht der Ärzte zu …

    Hat der Geschädigte jedoch - wie hier - nach dem Schadensfall nur noch eine relativ geringe Zeit gelebt und steht somit bei Schluss der mündlichen Verhandlung fest, dass er nicht weiter leiden muss, so wirkt sich dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schmerzensgeldmindernd aus (BGH VersR 1963, 232, 253).
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 183/62
    Ein solches Verhalten ist mit den ärztlichen Pflichten gegenüber den Patienten nicht vereinbar (vgl. Senatsurteil VI ZR 198/61 vom 16. Oktober 1962 = VersR 1963, 232).
  • OLG Köln, 26.01.1994 - 18 U 100/94

    Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger ohne dreieckigen roten …

    Daß durch das Schmerzensgeld grundsätzlich nur der immaterielle Schaden abzugelten ist, der dem Verletzten bis zu seinem Tode entstanden ist, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH, VersR 63, 232; OLG Düsseldorf, VersR 89, 1203;… Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 847 Rdnr. 80 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1968 - VI ZR 115/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die Gefahren …

    Dabei ist es zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt hat (vgl. BGHZ 29 Seite 46 ff und Seite 176 ff sowie die Urteile des BGH vom 26.9.1961 - VI ZR 225/60 - NJW 1961, 2203 [BGH 26.09.1961 - VI ZR 225/60] = VersR 1961, 1039 = LM Nr. 14 zu § 276 [Ca] BGB und vom 16.10.1962 - VI ZR 198/61 - NJW 1963, 393 - VersR 1963, 232).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1977 - 14 U 131/76

    Unfall; Schmerzensgeld; Frakturen; Lungenkontusion; Gasaustauschstörung

  • KG, 03.12.1990 - 12 U 5356/89

    Schmerzensgeld; Nierenversagen; Verkehrsunfall; Bauchtrauma; Tod

  • OLG München, 28.07.1983 - 1 U 1459/83

    Einsatz einer Assistenzärztin statt der vorgesehenen Chefärztin für Anästhesie; …

  • OLG Saarbrücken, 22.12.1978 - 3 U 191/77

    Schmerzensgeldanspruch; Person des Verletzten; Erlittene Schmerzen; …

  • BGH, 04.01.1966 - VI ZR 172/64

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Behandlungsvertrag - Anspruch auf …

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Rechtsprechung
   LG Verden, 18.12.1962 - 2 S 235/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,9062
LG Verden, 18.12.1962 - 2 S 235/62 (https://dejure.org/1962,9062)
LG Verden, Entscheidung vom 18.12.1962 - 2 S 235/62 (https://dejure.org/1962,9062)
LG Verden, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - 2 S 235/62 (https://dejure.org/1962,9062)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 232
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