Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1963 - II ZR 203/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an die Obliegenheit des Versicherungsnehmers bei einem Verkehrsunfall - Pflicht zu einem sofortigen Anhalten nach dem Zusammenprall mit einem Menschen
Papierfundstellen
- VersR 1963, 524
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.04.1963 - II ZR 203/61
Ihm lag der Beweis ob, nicht vorsätzlich gehandelt, zu haben (BGH VersR 1958, 389).
- BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68
Rechtsfolgen einer Fahrerflucht - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht …
Es ist daran festzuhalten, daß ein Haftpflichtversicherter, der nach einem Verkehrsunfall flüchtet, damit in der Regel auch gegen die ihm nach dem Versicherungsvertrag obliegende Aufklärungspflicht verstößt (BGH LM § 6 VVG Nr. 7 = VersR 1958, 389; BGH VersR 1963, 524; 1963, 1113; 1965, 128u. ständig).Die objektive Verletzung der Aufklärungspflicht muß deshalb hier entgegen der Meinung des Berufungsgerichts ebenso bejaht werden wie in dem fast gleichliegenden Fall BGH VersR 1963, 524.
- BGH, 27.01.1966 - II ZR 5/64
Unfall zwischen Pkw und Motorroller auf einer Bundesstraße - Gewährung von …
Nur dann könnte eine objektive Verletzung der Pflicht zum Halten auf kürzestem Wege (BGH VersR 1963, 524) angenommen werden.
dejure.org
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