Rechtsprechung
| BGH, 07.03.1963 - III ZR 167/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 631
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1960 - III ZR 127/59
Auszug aus BGH, 07.03.1963 - III ZR 167/61
Im besonderen genügt für das Wissen um den Schaden die Kenntnis von der Vermögensbeeinträchtigung in ihrer wesentlichen Gestaltung; das Schadensbild braucht hinsichtlich des Umfanges und der Höhe der Schädigung dem Geschädigt ten noch nicht bekannt zu sein (so III ZR 127/59 vom 20. Juni I960 = VersR 1960, 991 und ständige Rechtsprechung des Senats).
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Voraussetzung für die Anwendung von § 839 I 2 BGB ist nämlich, daß es wirklich um einen anderweitigen Ersatz für bereits eingetretene Schäden, nicht lediglich um die Verhütung weiterer Schäden, um das Ausmaß der dem Verletzten entstandenen Nachteile, geht (vgl. Senat, VersR 1960, 638 (640) und VersR 1963, 631 f.;… Kreft, § 839 Rdnr. 491). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98
Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit
Die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes setzt voraus, daß der Schaden bereits eingetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 7. März 1963 - III ZR 167/61, VersR 1963, 631, 632;… Kreft, in: BGB-RGRK, 12. Aufl. § 839 Rdnr. 491). - LG Osnabrück, 08.10.2019 - 12 O 1759/19 Dafür ist erforderlich und genügt die Kenntnis von der Vermögensbeeinträchtigung (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26. Oktober 1989 - IX ZR 257/88, VersR 1990, 277, 278;… Urt. v. 15.10.1992, IX ZR 43/92) und der Verursachung in ihrer wesentlichen Gestaltung, während das Schadensbild hinsichtlich Umfang und Höhe der Schädigung sowie die Einzelheiten des schadensstiftenden Ereignisses und des weiteren Ursachenverlaufs nicht bekannt zu sein brauchen (…vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 1959 - VI ZR 166/58, NJW 1960, 380; v. 11. April 1960 - III ZR 78/59, VersR 1960, 638, 639; v. 7. März 1963 - III ZR 167/61, VersR 1963, 631, 632; v. 20. Dezember 1977 - VI ZR 190/75, WM 1978, 331, 332).
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| BGH, 05.03.1963 - VI ZR 117/62 |
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- VersR 1963, 631
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