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| BGH, 02.04.1963 - VI ZR 164/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 726
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10
Schmerzensgeldbemessung: Schwerer Hirnschaden eines 4 1/2 jährigen Kindes nach …
Rn. 80 Zwar ist bei betragsmäßig unbestimmten Ansprüchen, wie Schmerzensgeld, Pflichtteil und Unterhalt eine Bezifferung unter Umständen entbehrlich, erforderlich ist aber zumindest, dass ausreichend konkrete Tatsachen zur Höhe vorgetragen werden (Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 286 Rdnr. 19 unter Hinweis auf BGH VersR 63, 726). - OLG Hamm, 31.01.2000 - 13 U 90/99
Berücksichtigung einer gesundheitlichen Vorschädigung bei Schmerzensgeldanspruch
Beim Schmerzensgeldanspruch genügt es, wenn ausreichende konkrete Tatsachen zur Höhe vorgebracht werden (BGH VersR 1963, 726). - BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64
Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen
Allerdings genügt auch nach der zweiten Meinung eine Konkretisierung durch den Verletzten selbst (vgl. Urteil des erkennenden Senats v. 2.4. 1963 - VI ZR 164/62).
- OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85
Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei …
- BGH, 07.12.1995 - IX ZR 250/94
Verzug mit der Erfüllung einer unbestimmten Vergleichsforderung
aa) Die Fälligkeit setzt die Bestimmtheit der Forderung voraus (BGHZ 122, 32, 46;… Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 284 Rdnr. 19;… Soergel/M. Wolf, § 315 Rdnr. 45; vgl. auch BGH, Urt. v. 2. April 1963 - VI ZR 164/62, VersR 1963, 726, 727;… MünchKomm-BGB/Thode, 3. Aufl. § 284 Rdnr. 19). - OLG Frankfurt, 19.01.1994 - 7 U 189/92
Bewertung des Haftungsanteils; Überfahren der Mittelline
Dem steht es nicht entgegen, daß der Schmerzensgeldanspruch als unbezifferter Antrag geltend gemacht worden ist (vgl. auch BGH NJW 1965, 531 ; BGH VersR 1963, 726; Kammergericht NJW 1966, 266). - BGH, 10.10.1963 - VII ZR 65/62 Die Zweifelsfragen, die sich für die Verzinsung einer unbezifferten Klageforderung ergeben (vgl. OLG Köln NJW 1960, 388; OLG Neustadt NJW 1960, 2058 sowie BGH vom 2. April 1963 VI ZR 164/62 = VersR 1963, 726), spielen hier keine Rolle.
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