Rechtsprechung
| BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.04.1963 - VI ZR 43/62
- BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
Papierfundstellen
- VersR 1963, 732
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57
Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden
Auszug aus BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
Erst recht kann keine Rede davon sein, daß die eingeladenen Schützen und die vom Jagdherrn angestellten Treiber Arbeitskameraden in demselben Betriebe waren und daß deshalb gemäß den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BAGE 5, 1; BGHZ 27, 62) nur eine eingeschränkte Haftung Platz greift.Im übrigen würde schon der Umstand, daß für den Jäger ein gesetzlicher Zwang zur Eingehung einer Jagdhaftpflichtversicherung besteht (§ 17 Abs. 1 Nr. 6 des Bundesjagdgesetzes), der Einschränkung der Deliktshaftung entgegenstehen (vgl. BGHZ 27, 62).
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Auszug aus BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
Erst recht kann keine Rede davon sein, daß die eingeladenen Schützen und die vom Jagdherrn angestellten Treiber Arbeitskameraden in demselben Betriebe waren und daß deshalb gemäß den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (BAGE 5, 1; BGHZ 27, 62) nur eine eingeschränkte Haftung Platz greift. - BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Betriebsaufseher
Auszug aus BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
Bei einem Jagdgast, der als Schütze an einer Treibjagd teilnimmt, fehlen alle Merkmale, die nach der Rechtsprechung für einen "Betriebsaufseher" im Sinne des § 899 RVO kennzeichnend sind (vgl. BGHZ 19, 114 [117]; LM RVO § 89 Nr. 13).
- VG München, 25.11.2015 - M 7 K 14.5555
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
Der Jäger darf nur gegen eine sichere Deckung oder aber in eine Richtung schießen, in der er die Fläche, in die der Schuss geht, bis zur Tragweite seiner Waffe überblicken kann (vgl. bereits RG, U. v. 19.1.1920, RGZ 98, 58; BGH, Entscheidung vom 19.4.1963 - VI ZR 43/62 - VersR 1963, 732). - OLG Koblenz, 25.10.1990 - 5 U 1753/89
Rechtsfolgen einer Verletzung der Jagd-Unfallverhütungsvorschriften; Haftung des …
Der Beklagte war verpflichtet, bevor er auf den Hasen anlegte, sich darüber zu vergewissern, dass sich in Schussrichtung keine Menschen befanden (vgl. BGH, VersR 1963, 732, 733; Gaisbauer, VersR 1972, 523). - VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556
Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden …
Der Jäger darf nur gegen eine sichere Deckung oder aber in eine Richtung schießen, in der er die Fläche, in die der Schuss geht, bis zur Tragweite seiner Waffe überblicken kann (vgl. bereits RG, U.v. 19.1.1920, RGZ 98, 58; BGH, Entscheidung vom 19.4.1963 - VI ZR 43/62 - VersR 1963, 732). - LG Erfurt, 21.07.2006 - 3 O 1672/04
Schadensersatzanspruch aus einem Jagdunfall wegen der Verletzung der …
Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden (Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 3 UVV "Jagd"; BGH, VersR 1963, 732, [733]).
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