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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1963 - II ZR 53/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4442
BGH, 10.06.1963 - II ZR 53/62 (https://dejure.org/1963,4442)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1963 - II ZR 53/62 (https://dejure.org/1963,4442)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1963 - II ZR 53/62 (https://dejure.org/1963,4442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 765
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - II ZR 53/62
    Eine Universitätsklinik kann z.B. bei der Einweisung eines mittellosen Patienten durch die Fürsorgebehörde im Rahmen eines öffentlichrechtlich geordneten Benutzungsverhältnisses handeln, während sie zu sonstigen Patienten in einem Rechtsverhältnis des bürgerlichen Rechts steht (BGHZ 4, 138, 151, 152) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50].
  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - II ZR 53/62
    Für die Frage, ob die Beziehungen einer solchen Anstalt zu ihren Benutzern den öffentlichen oder den bürgerlichen Recht angehören, kennt es auf die organisatorische Gestaltung an (BGHZ 9, 145).
  • BVerwG, 21.02.1958 - VI C 352.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1963 - II ZR 53/62
    Das Versicherungsverhältnis ist auch nicht etwa seiner Natur nach mit Notwendigkeit ein öffentlichrechtliches, sondern kann als privatrechtliches gestaltet werden (vgl. dazu die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6, 200 für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Für die bürgerlichrechtliche Natur haben sich im Schrifttum ausgesprochen: Ringelmann, BayVBl. 1956, 106; Wieland, Festgabe für Krohn 1954, 325, 330. Vor allem haben die oberen Bundesgerichte übereinstimmend die bürgerlichrechtliche Natur der Versicherung bei den Zusatzversorgungsanstalten bejaht, nämlich das Bundesverwaltungsgericht für die Beklagte (BVerwGE 6, 200) und für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen (DVBl. 1960, 70); der Bundesgerichtshof für die Bundesbahnversicherungsanstalt Abt. B (VersR 1963, 765); das Bundessozialgericht für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (BSozGE 21, 5).
  • BSG, 10.04.1964 - 1 RA 171/62

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der Versorgungsanstalt der Deutschen …

    Aus Erwägungen dieser Art hat die Rechtsprechung schon bisher die Streitigkeiten zwischen den Zusatzversorgungseinrichtungen und ihren Benützern als privat-rechtliche Streitfälle angesehen, so zum Beispiel die Streitigkeiten aus den Versicherungsverhältnissen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Urteil des BVerwG vom 29. Januar 1958 - DVBl 1958, 579 -), bei der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen (Urteil des BVerwG vom 30. Januar 1959 - DVBl 1960, 70 -) und bei der Bundesbahn-Versicherungsanstalt, Abteilung B (Urteil des BGH vom 10. Juni 1963 - teilweise abgedr. in VersR 1963, 765).
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 153/84

    Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung; Anrechnung ausländischer Renten

    Die Beklagte betreibt hinsichtlich der Zusatzversorgung eine Privatversicherung (BGH Urt. vom 10.6.1963 - II ZR 53/62 - VersR 1963, 765).
  • OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86

    Minderung eines Rentensanspruchs bei Weiterarbeit trotz Berufsunfähigkeit; …

    Das ist hier deshalb anzunehmen, weil sich die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages wirksam begründen lassen (BGHZ 48, 35 ff = NJW 1967, 2057; BGH VersR 1963, 765; 1971, 1117; 1986, 142; Reimer Schmidt, ZVersWiss 1985, 567; Ebel, VersR 1986, 201 ff, 206 f; Hautmann, Die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse [1984] S. 125 ff, 156 ff).
  • BGH, 10.03.1971 - IV ZR 39/70

    Anforderungen an die Festsetzung des Altersruhegeldes - Berechnung des Ruhegeldes …

    Gegen den Bescheid vom 1. März 1968, mit dem die Beklagte den Antrag des Klägers abgelehnt hat, sein Ruhegeld ab 1. Januar 1967 nach der Endstufe (13) der Besoldungsgruppe 10 festzusetzen, ist nach § 65 Abs. 2 der Satzung der ordentliche Rechtsweg binnen einer Ausschlußfrist von 6 Monaten seit der Zustellung des Bescheides zulässig (zur Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges vgl. BGH VersR 1963, 765).
  • BAG, 26.09.1968 - 3 AZR 131/67

    Rechtsbeziehungen eines Arbeitnehmers - Öffentlich-rechtliche Anstalt - …

    Für die bürgerlichrechtliche Natur haben sich im Schrifttum ausgesprochen Ringelmann, BayVBl. 1956, 106 und Wieland, Beiträge zur Sozialversicherung [Festgabe> für Johannes Krohn] 1954, 325, 330. In der Rechtsprechung haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes übereinstimmend die bürgerlichrechtliche Natur der Versicherung bei den Zusatzversorgungsanstal ten des öffentlichen Dienstes bejaht: so das Bundesverwaltungsgericht für die Versorgungsahstalt des Bundes und der Länder (BVerwGE 6, 200) und für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen (DVB1. I960, 70); der Bundesgerichtshof für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Lander (BGHZ 4-8, 35) und für die Bundesbahn versicherungsanstalt Abt" B (VersR 1963, 765); das Bundessozialgericht für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (BSG 21, 5)o.
  • BGH, 11.06.1969 - IV ZR 622/68

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer …

    Nach § 69 Abs. 3 der Satzung der Beklagten, die den Rechtsbeziehungen der Parteien zugrunde liegt, ist gegen Entscheidungen über Ansprüche aus der Versicherung bei der Abt. B binnen einer Ausschlußfrist von einem Jahr, die hier gewahrt ist, die Klage im ordentlichen Rechtswege zulässig (vgl. BGH VersR 1963, 765; 1969, 74).
  • BGH, 13.11.1968 - IV ZR 631/68

    Rechtsmittel

    Gegen diesen Bescheid ist nach § 69 Abs. 3 der Satzung binnen einer Ausschlußfrist von einem Jahr, die hier gewahrt ist, die Klage im ordentlichen Rechtswege zulässig (vgl. dazu BGH VersR 1963, 765).
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