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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1963 - VI ZR 149/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,13615
BGH, 07.05.1963 - VI ZR 149/62 (https://dejure.org/1963,13615)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1963 - VI ZR 149/62 (https://dejure.org/1963,13615)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1963 - VI ZR 149/62 (https://dejure.org/1963,13615)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 814
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Aachen, 29.03.1989 - 4 O 157/88

    Schadensersatz wegen Ausrutschens vor einer Umkleidekabine in einer städtischen …

    Rn. 18 Dementsprechend hat sich der Badegast auf die in einem Schwimmbad typischen Gefahren durch entsprechend gesteigerte eigene Vorsicht selbst einzustellen (vgl. BGH VersR 1963, 814; OLG München VersR 1972, 472, 473).

    Dies gilt insbesondere im "Naßbereich" derartiger Einrichtungen, in dem sich eine gewisse Glätte des Fußbodens nicht vermeiden lassen wird (vgl. BGH VersR 1963, 814, 815; OLG München VersR 1975, 478; zu den mit Rücksicht auf den Benutzerkreis strengeren Anforderungen in einem medizinischen Bad vgl. OLG München VersR 1975, 383).

  • OLG Stuttgart, 28.07.1998 - 10 U 90/96

    Anspruch auf Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung aus Delikt oder …

    Im sogenannten Saunafall hat der BGH (VersR 63, 814 f = NJW 63, 1249 [BGH 25.03.1963 - VII ZR 270/61] ) ausgesprochen, daß eine unvermeidliche Rutschgefahr besteht und es deshalb darauf ankomme, ob die Verwendung solcher Platten (es handelte sich um Solnhofener Platten) üblich war.

    Im bereits zitierten Saunafall hat der BGH (VersR 63, 814 f) ausgeführt, daß zwar die Einnahme eines Augenscheins die unmittelbarste Methode der Beweiserhebung sei und diesem deshalb gegenüber anderen Beweiserhebungsarten der absolute Vorzug gebühre.

  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 4/04

    Umfang der Interventionswirkung bei Streitverkündung

    Grundsätzlich geklärt ist auch, daß bei deutlich erkennbaren Gefahren, die vor sich selbst warnen, eine Verkehrssicherungspflicht zu verneinen sein kann, wenn bei verständiger Beurteilung anzunehmen ist, daß etwa Betroffene ihnen ausweichen können und werden (vgl. etwa Senatsurteile vom 7. Mai 1963 - VI ZR 149/62 - VersR 1963, 814, 815; vom 5. Juli 1966 - VI ZR 6/65 - VersR 1966, 978, 979; vom 25. April 1978 - VI ZR 94/76 - VersR 1978, 739 f.; vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 - VersR 1978, 762, 763; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1960 - III ZR 188/59 - VersR 1961, 162, 164; vom 27. Juni 1963 - III ZR 71/62 - VersR 1963, 1150, 1151;… BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 144;… Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 14 Rn. 12, 23;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 251; Staudinger/Hager, 13. Bearb. 1999, § 823 E 32, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1994 - 18 U 19/94

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb eines Schwimmbades

    Dementsprechend hat sich ein Schwimmbadbenutzer auf die in einem Schwimmbad typischen Gefahren durch eine entsprechend gesteigerte eigene Vorsicht selbst einzustellen (BGH VersR 1963, 814).
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