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| BGH, 14.03.1963 - III ZR 176/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- VersR 1963, 923
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Dabei schlägt sich die risikobehaftete Lage regelmäßig noch nicht in der Bewertung des Gesamtvermögens negativ nieder, solange jene sich nicht - wie etwa bei einer Rangverschlechterung im Grundbuch (vgl. dazu BGH, WM 1982, 1404 (1405); Senat, NJW 1986, 1866 (1867) = LM § 839 (Ff) BGB Nr. 16) oder dem sonstigen Verlust einer dinglichen Sicherung (vgl. BGH, VersR 1963, 923) - rechtlich verfestigt hat. - OLG Brandenburg, 29.07.2010 - 5 U 142/06
Bauträgervertrag: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der …
Für die Frage der Kenntnis ist es weiter ohne Bedeutung, in welchem Umfang der Schaden sich schließlich verwirklicht und ob er möglicherweise wieder beseitigt wird (BGH VersR 1963, 923). - BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69
Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen …
Dieser Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kommt dem Gläubiger jedoch nur dann zustatten, wenn er nach Scheitern der Vergleichsverhandlungen binnen einer nach Treu und Glauben zu bestimmenden, und zwar in der Regel kurz zu bemessenden Frist Klage erhebt (vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 222 Anm. 13, 18, 19 mit Rechtsprechungsnachweisen, ferner Senatsurteile in VersR 1963, 923, 924 und VersR 1964, 66, 68).
- LG Flensburg, 21.06.2017 - 2 O 195/16
Amtshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen …
Dabei schlägt sich die risikobehaftete Lage regelmäßig noch nicht in der Bewertung des Gesamtvermögens negativ nieder, solange jene sich nicht - wie etwa bei einer Rangverschlechterung im Grundbuch (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 26. Oktober 1982 - VI ZR 318/80, WM 1982, 1404, 1405; Senatsurt. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 13/85, NJW 1986, 1866, 1867) oder dem sonstigen Verlust einer dinglichen Sicherung (vgl. BGH, Urt. v. 14. März 1963 - III ZR 176/61, VersR 1963, 923) - rechtlich verfestigt hat.(BGH…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 -, Rn. 34, juris). - BGH, 17.02.1972 - III ZR 95/69
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Wenn nach dem Wegfall der diesen Einwand begründenden Umstände dem Gläubiger innerhalb der Verjährungsfrist noch genügend Zeit für Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung blieb, kann er der Verjährungseinrede deshalb nicht mehr mit dem Einwand der Arglist begegnen (vgl. dazu BGB RGRK § 222 Anm. 13, 18, 19 mit Rechtsprechungsnachweisen sowie u.a. die weiteren Urteile des Senats vom 14. März 1963 - III ZR 176/61 = VersR 1963, 923 und vom 14. Oktober 1963 - III ZR 69/62 = VersR 1964, 66, 68) [BGH 14.10.1963 - III ZR 69/62] . - BGH, 05.12.1963 - III ZR 14/63
Rechtsmittel
Der Verjährungseinrede kann deshalb nicht mehr mit dem Einwand der Arglist begegnet werden, wenn nach dem Wegfall der diesen Einwand begründenden Umstände dem Gläubiger innerhalb der Verjährungsfrist noch genügend Zeit für Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung blieb (vgl. dazu BGB RGRK § 222 Anm. 13, 18, 19 mit Rechtsprechungsnachweisen, sowie die Weiteren Urteile des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1962 III ZR 191/61 = VersR 1963, 359 vom 14. März 1963 III ZR 176/61 = VersR 1963, 923 und vom 14. Oktober 1963 III ZR 69/62 S 11/12).
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