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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1964 - VI ZR 243/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,13889
BGH, 04.02.1964 - VI ZR 243/62 (https://dejure.org/1964,13889)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1964 - VI ZR 243/62 (https://dejure.org/1964,13889)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1964 - VI ZR 243/62 (https://dejure.org/1964,13889)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 532
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Nürnberg, 15.12.1989 - 6 U 2012/89

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger beim Rückwärtsfahren

    Gleiches gilt für Fahrtkosten für Krankenhausbesuche (BGH, VersR 1961, 272 ; 1964, 532; 1985, 785).
  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 91/77

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Besucher eines Unfallverletzten durch die …

    die Angehörigen selbst sind von dem Unfall nur mittelbar betroffen und haben deshalb keinen eigenen Anspruch gegen den Schädiger aus unerlaubter Handlung (BGH, VersR 1961, 272; 1964, 532 (533)).
  • OLG Schleswig, 03.10.1986 - 4 U 182/85

    Mutter; Kind; Niere; Spende; Entfernung; Ärztliches Fehlverhalten; Eigener …

    Dazu hat es auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach zu den erforderlichen Aufwendungen für die Heilung eines (Unfall-)Verletzten auch die Kosten der Besuche durch nahe Angehörige, um ihn vor seelischen Erschütterungen zu bewahren und psychisch zu stärken, gehören, und damit als eine ihm selbst entstandene Vermögenseinbuße erstattungsfähig sein können (BGH VersR 1961, 225, 227; 1964, 532, 533; 1979, 598).
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 63/69

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern …

    Angesichts des zugrunde gelegten Sachverhalts hätten Tatsachen dargelegt und bewiesen werden müssen, die auf die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Ablaufs hinweisen, bei dem ein Verschulden des Fahrers ausgeräumt wäre (BGH, Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 243/62, VersR 1964, 532).
  • BGH, 11.04.1967 - VI ZR 108/65

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem über den Mittelstreifen der Autobahn …

    Das Abkommen von der Fahrbahn bei normaler Verkehrslage und das Überwechseln auf die Gegenfahrbahn der Autobahn stellt einen typischen Geschehensablauf dar, der nach der Lebenserfahrung auf ein Verschulden des Fahrers zurückzuführen ist (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57 - VersR 1958, 91; vom 21. Februar 1961 - VI ZR 107/60 - VersR 1961, 444; vom 4. Februar 1964 - VI ZR 243/62 - VersR 1964, 532; BGHZ 8, 239).
  • LG Saarbrücken, 18.12.1987 - 14 O 117/87
    zu den erstattungsfähigen Heilungskosten (vgl. .. BGH, VersR 1961, 272; 1964, 532; NJW 1985, 2757 [hier: I (123) 293 f]).
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