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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.1964 - 5 U 152/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,7852
OLG Celle, 06.02.1964 - 5 U 152/63 (https://dejure.org/1964,7852)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.1964 - 5 U 152/63 (https://dejure.org/1964,7852)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 1964 - 5 U 152/63 (https://dejure.org/1964,7852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 723
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 4/69

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch ein Teilungsabkommen

    Daraus e r g ib t s ic h , daß e in pactum de non petendo und dam it i n diesem Punkte e in V ertrag zugunsten des B eklagten (§ 328 BGB) vorliegt (v g l. Wusoow, l e i lungoabkoramen, 3" A ufl. I 4 und I 3 und OLG C e lle , VersR 1964, 723)" Das h a t nach § 202 Abe.
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 191/68

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichthaftung des Halters und …

    Daraus ergibt sich, daß ein pactum de non petendo vorliegt und das Teilungsabkommen damit in diesem Punkte einen Vertrag zugunsten des Beklagten (§ 328 BGB) enthält (vgl. Urteil des BGH vom 26. Mai 1970 - VI ZR 4/69 - VersR 1970, 837 - sowie Wussow, Teilungsabkommen, 3. Aufl. I 4 und I 3 und OLG Celle, VersR 1964, 723 [OLG Celle 06.02.1964 - 5 U 152/63] ).
  • BGH, 27.03.1973 - VI ZR 5/72

    Anspruch auf Erstattung von Versorgungsleistungen - Versorgungsleistungen wegen …

    Jedoch muß sich die Klägerin den Ansprüchen, die sie zusammen mit der Innungskrankenkasse gegen den Beklagten wegen der Heilbehandlung des verletzten Schröder erworben hat, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts das zwischen der Innungskrankenkasse und dem Haftpflichtversicherer des Beklagten bestehende Teilungsabkommen entgegenhalten lassen (im Ergebnis ebenso OLG Celle VersR 1964, 723 f).
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