Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1964 - II ZR 177/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 1371
- MDR 1964, 579
- VersR 1964, 639
- VersR 1964, 645
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.1963 - II ZR 28/61
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - II ZR 177/62
Der Senat hat "bereits in seinem Urteil.vom 10. Juni 1963 - II ZR 28/61 - VersR 63, 770 ausgeführt, daß das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers und Halters bei Schwarzfahrten nach der uneingeschränkten Fassung des § 2 Abs. 2 b Satz 2 AKB ohne Rücksicht darauf gedeckt ist, ob der unberechtigte Fahrer das Fahrzeug mit oder ohne Führerschein geführt hat (vgl. bereits BGHZ 35, 39)« In diesem Urteil sind insbesondere die für die gegenteilige Meinung sprechenden Gründe (…vgl. Böhme aaO) erörtert worden. - BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - II ZR 177/62
Der Senat hat "bereits in seinem Urteil.vom 10. Juni 1963 - II ZR 28/61 - VersR 63, 770 ausgeführt, daß das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers und Halters bei Schwarzfahrten nach der uneingeschränkten Fassung des § 2 Abs. 2 b Satz 2 AKB ohne Rücksicht darauf gedeckt ist, ob der unberechtigte Fahrer das Fahrzeug mit oder ohne Führerschein geführt hat (vgl. bereits BGHZ 35, 39)« In diesem Urteil sind insbesondere die für die gegenteilige Meinung sprechenden Gründe (…vgl. Böhme aaO) erörtert worden.
- OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99
Abwägung Vorfahrtverletzung gegen Rechtsfahrgebot; Haftungsverteilung
Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt einen Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen regelmäßig dann an, wenn auf einer Kreuzung oder Straßeneinmündung zwei Kraftfahrzeuge zusammenstoßen (BGH, NJW 1964, 1371 = VersR 1964, 639 (640); NJW 1976, 1317;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 8 StVO Rn 69). - BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 139/82
Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
"§ 2 Abs. 2c Satz 2 zweite Alternative AKB , wonach der Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer bestehen bleibt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, gilt auch für die Fälle, in denen ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis von Weisungen des Verfügungsberechtigten abweicht (Bestätigung von BGH VersR 1963, 770, 771; VersR 1964, 645 und VersR 1969, 1107).«.Das ist durch die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 10.6.1963 - II ZR 28/61 = VersR 1963, 770, 771 und vom 19.3.1964 - II ZR 177/62 = VersR 1964 645 für die frühere Fassung des § 2 Nr. 2 b AKB und durch Urteil vom 22.10.1969 - IV ZR 630/68 = VersR 1969, 1107 für § 2 Abs. 2 c AKB entschieden worden.
- LG Wuppertal, 05.01.2018 - 9 S 207/17
Keine Unabwendbarkeit bei vorhersehbarer Vorfahrtverletzung
Kommt es - wie hier - im Einmündungsbereich von vorfahrtsberechtigter und untergeordneter Straße zu einem Unfall, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig einen gegen den Wartepflichtigen sprechenden Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche und schuldhafte Vorfahrtsverletzung an (BGH VersR 1964, 639, 640; 1976, 365, 367; OLG Köln 19 U 252/94, in juris;… BHHJJ/Heß StVO § 8 Rn. 68, beck-online). - BGH, 20.12.1965 - II ZR 202/63
Deckung durch die Haftpflichtruheversicherung vor Wiederzulassung des Kfz - …
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Leistungspflicht des Versicherers ist dabei wie sonst der Eintritt des Versicherungsfalls (vgl. VersR 1963, 770; LM AVB f. KraftfVers § 2 Nr. 14 = VersR 1964, 645 [BGH 19.03.1964 - II ZR 177/62]).
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