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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,435
BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63 (https://dejure.org/1964,435)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1964 - Ib ZR 7/63 (https://dejure.org/1964,435)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 (https://dejure.org/1964,435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veranstalter von Großfeuerwerken - Sicherung der Zuschauer - Sicherungspflicht - Übertragen der Durchführung - Fachunternehmen - Erfahrener Feuerwerker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 19
  • NJW 1965, 197
  • MDR 1965, 111
  • VersR 1965, 38
  • DB 1965, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63
    Dafür, daß das Berufungsgericht sie als öffentlich-rechtlich angesehen hat, könnte in etwa die Ableitung aus dem Umstand sprechen, daß der Kläger Kurtaxe bezahlt habe, während umgekehrt die Anwendung der in der Entscheidung BGHZ 21, 102 entwickelten Grundsätze darauf hindeuten könnte, daß das Berufungsgericht an privatrechtliche Beziehungen gedacht hat.

    Unter Bezugnahme auf die in der Entscheidung BGHZ 21, 102 erörterten rechtlichen Gesichtspunkts vertritt das Berufungsgericht allerdings den Standpunkt, die öffentliche Werbung für das Feuerwerk, der aus dem wirtschaftlichen Interesse der Kurverwaltung sich ergebende gewerbliche Charakter der Darbietung und das Ausmaß der möglichen Gefahren hätten das Vertrauen der Zuschauer auf eine sorgsam vorbereitete und durchgeführte Veranstaltung erweckt; daher lägen die objektiven Umstände vor, aus denen der Kläger habe schließen können, die Kurverwaltung biete das Feuerwerk nicht nur aus reiner Gefälligkeit, sondern unter rechtlicher Bindung an, in diesem Sinne habe der Kläger die Leistung entgegengenommen.

    Die Anwendung der in BGHZ 21, 102 entwickelten Grundsätze hat indessen zur Voraussetzung, daß der auf Schadensersatz in Anspruch Genommene zu einer bestimmten Person in Beziehungen mit bestimmtem Inhalt getreten ist.

  • BGH, 26.05.1954 - VI ZR 4/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63
    Der Veranstalter einer öffentlichen Darbietung wie der vorliegenden ist aber, auch wenn er die Durchführung einem solchen Unternehmer übertragen hat, jedenfalls dann zu eigenem Eingreifen verpflichtet, wenn die Darbietung mit besonderen erhöhten Gefahren verbunden ist, die auch von einem Nichtfachmann erkannt und durch geeignete Anweisungen abgestellt werden können (vgl. BGH VersR 1954, 364, 365).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 7 U 285/19

    Kein Schutz vor Vergesslichkeit - Und: Eltern haften nicht für ihre (erwachsenen) …

    Nimmt die Intensität der Gefahr zu, wächst damit auch das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen zu erwartenden Sorgfalt (BGH NJW 1965, 197 (199); vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2003, 05834;… BeckOK BGB/Förster, 52. Ed. 1.11.2019, BGB § 823 Rn. 309 f).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 1 U 254/03

    Haftung bei Gehörschaden durch Pistolenschuss in einer Theateraufführung

    Je größer die Gefahren für die Sicherheit sind, um so höher müssen die Sicherungsanforderungen sein (vgl. BGH VersR 1961, 64, 66; 1978, 1163 ff. [unter II 3 c) aa) der Entscheidungsgründe]; LM Nr. 29 zu § 823 (Ea) BGB; NJW 1965, 197, 199; 1966, 40, 41; BGHZ 58, 149, 156 a. E.); dabei gehen in die Bewertung der Gefahr sowohl das Gewicht der drohenden Schäden als auch die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ein.
  • OLG München, 03.03.2025 - 19 U 3486/24

    Erstattungsfähige Aufwendungen, Grobe Fahrlässigkeit, Eigene Beweiswürdigung, …

    Rn. 54 Dabei spielt auch die Gefährlichkeit der Handlung eine Rolle, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (…BGH, Urteil v. 21.04.1977, Az. III ZR 200/74, juris Rz. 21; Urteil v. 14.10.1964, Az. Ib ZR 7/63, juris Rz. 31; OLG Stuttgart, Urteil v. 13.04.1994, Az. 3 U 233/90, juris Rz 28).
  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74

    Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen

    Vielmehr kann er, wenn es die Umstände erfordern, etwa bei besonders erhöhter Gefahrenlage (vgl. BGH Urteil vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 = VersR 1965, 38, 40 : Feuerwerk) oder wenn ernster Anlaß zu Zweifeln besteht, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserforder nissen ausreichend Rechnung tragen wird (Senatsurteil vom 30. November 1965 - VI ZR 145/64 = VersR 1966, 145, 146 - MoseiStaustufe m.w.Nachw.), verpflichtet sein, die arbeiten des beauftragten Unternehmens zu überwachen und notfalls selbst einzugreifen (vgl. auch Senatsurt. v. 22. Oktober 1974 - VI ZR 142/73 = VersR 1975, 87, 88).'Vor allem wird er von seiner Verantwortung nicht entlastet, wenn er ein Unternehmen heranzieht, das keine Gewähr für die Beachtung der erforderlichen Sicherungsvorkehrungen bietet; denn dann rückt er durch die Übertragung seiner Sicherungsaufgäbe auf ein solches Unternehmen die Gefahr einer Schädigung Dritter nur noch in größere Nähe.
  • VG Köln, 03.07.2014 - 14 L 1046/14

    Ablehnung der Nutzung einer Fläche als Abbrennfläche durch ein pyrotechnisches …

    Rn. 30 vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 -, juris,.
  • BGH, 22.02.1966 - VI ZR 206/64

    Pflichten der Hebamme beim Baden eines neugeborenen Kindes

    Die Möglichkeit eines technischen Versagens muß deshalb in Rechnung gestellt und die dorther drohende Gefahr durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen abgewandt werden (vgl. den Fall des "Rohrkrepierers", BGH Urteil vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 = LM § 823 (Dc) BGB Nr. 70).
  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73

    Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz …

    Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (…BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197).
  • BGH, 12.10.1965 - VI ZR 92/64

    Verkehrssicherungspflicht des Benutzers eines Fabrikgrundstücks

    Mit der Größe der Gefahr wächst auch das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen zu erwartenden Sorgfalt (Urteile des BGH vom 30.1.1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 und vom 14.10.1964 - Ib ZR 7/63 - VersR 1965, 38).
  • AG Bremen, 08.10.2004 - C 3/03
    Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahrenden (NJW 1965, 197 ff., 199) hervorgehoben, dass "die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs ... sich aus dem Gedanken (ergibt), dass derjenige, der eine Gefahrenlage herbeiführt, auch verpflichtet ist, den gefährdeten Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Sicherheit zu verschaffen", und zwar insbesondere "bei Gefahren, die von den Gefährdeten nicht vermutet werden", wobei sich das Ausmaß der Sicherungspflicht "bestimmt ... nach der jeweiligen Sachlage".
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