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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1965 - II ZR 140/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5866
BGH, 01.04.1965 - II ZR 140/63 (https://dejure.org/1965,5866)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1965 - II ZR 140/63 (https://dejure.org/1965,5866)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1965 - II ZR 140/63 (https://dejure.org/1965,5866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 556
  • VersR 1965, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1956 - III ZR 255/54

    Haftung für Schleusenbetrieb

    Auszug aus BGH, 01.04.1965 - II ZR 140/63
    Die Revision meint, aus der Verkehrssicherungspflicht der Bundesrepublik beim Schleusenbetrieb (vgl. dazu BGHZ 20, 57; BGH VersR 1959, 991) und aus ihrem Schleppmonopol ergebe sich die Pflicht des Schleusenpersonals, zu prüfen, ob ein zu schleusendes Schiff in der Kammer Platz habe, ggf. durch Wahrschau und Wegnahme des die Einfahrt freigebenden grünen Lichtes die Einfahrt des Schiffes zu verhindern.

    Die Benutzung der Schleuse schafft zwischen den Beteiligten keine vertraglichen Beziehungen (BGHZ 20, 57, 60) [BGH 09.02.1956 - III ZR 255/54].

  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 53/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 01.04.1965 - II ZR 140/63
    Aus diesen Gründen hat es der Senat auch abgelehnt, eine Verkehrssicherungspflicht der Bundesrepublik anzunehmen an Stellen des Rheinstromes, die unter Verletzung nautischer Sorgfaltspflicht befahren werden (Urteil vom 17. Dezember 1964, II ZR 53/63).
  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 78/67

    Schadensersatzpflicht eines angestellten Hafenlotsen

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  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

    " Vertragliche Ansprüche kommen von vornherein nicht in Betracht, da die Benutzung einer Schleuse zwischen den Beteiligten keine vertraglichen Beziehungen schafft (BGHZ 20, 57, 60; BGH VersR 1965, 512).
  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 79/67

    Haftung einer Schiffsbesatzung wegen Beschädigung einer Dalbe - Hafenlotse als …

    Beim Schleusenbetrieb gehört z.B. das ordnungsmäßige Einschleppen durch einen Schleppwagen der Kanalverwaltung notwendig zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH LM § 823 EA Nr. 23), nicht aber besteht die Pflicht des Schleusenpersonals, vor Abgabe des grünen Lichtzeichens zu prüfen, ob noch genügend Platz in der Schleusenkammer ist (BGH MDR 1965, 556).
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