Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1965 - II ZR 220/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall - Nichtberücksichtigung einer Weisung zum Setzen des Achterankers und zur Landung durch einen Anhangsschiffer - Befehlsverweigerung - Verstreichenlassen einer Möglichkeit zum Aufdrehen
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 811
- VersR 1965, 757
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1958 - II ZR 279/56
Gehorsamspflicht des Kahnschiffers
Auszug aus BGH, 14.06.1965 - II ZR 220/63
Zutreffend ist im angefochtenen Urteil ausgeführt, in Fragen nautischen Ermessens hätten die Anhangschiffer die Anordnungen des Schleppzugführers zu befolgen (BGHZ 28, 84, 87 ff) [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56].
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 15.06.2009 - 451 Z - 5/09 Der Klägerin ist es auch nicht gelungen, den ihr obliegenden Beweis für ein mitwirkendes Verschulden des Talfahrers oder dafür zu führen, dass die Kursänderung als "Notmanöver" zur Abwendung einer drohenden Gefahr (Kopf-auf-Kopf-Kollision) notwendig war (vgl. zu § 5 RhSchPV - jetzt § 1.05 RheinSchPV - BGH VersR 1965, 757).
Das Vorliegen der Voraussetzungen des insoweit in Betracht kommenden § 1.05 RheinSchPV wäre von den Klägerin zu beweisen (vgl. zu § 5 RhSchPV BGH, VersR 1965, 757).
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 15.06.2009 - 450 Z - 4/09 Den Beklagten ist es auch nicht gelungen, den ihnen obliegenden Beweis für ein mitwirkendes Verschulden des Talfahrers oder dafür zu führen, dass die Kursänderung als "Notmanöver" zur Abwendung einer drohenden Gefahr (Kopf-auf-Kopf-Kollision) notwendig war (vgl. zu § 5 RhSchPV - jetzt § 1.05 RheinSchPV - BGH VersR 1965, 757).
Das Vorliegen der Voraussetzungen des insoweit in Betracht kommenden § 1.05 RheinSchPV wäre von den Beklagten zu beweisen (vgl. zu § 5 RhSchPV BGH, VersR 1965, 757).
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 28/88
Haftungsverteilung bei einem Unfall in der Binnenschiffahrt
Den Beweis dafür hat der Talfahrer zu erbringen (Senatsurt. v. 26. November 1964 - II ZR 55/63, LM RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 Nr. 18/19 und v. 14. Juni 1965 - II ZR 220/63, VersR 1965, 757, 758). - BGH, 17.12.1973 - II ZR 19/72
Fahrwasser - Liegeplatz - Stilliegen - Unsichtiges Wetter - Konkurrenzen
Es ist richtig, daß die Klägerin, die den Klageanspruch auch auf einen schuldhaften Verstoß des Beklagten gegen § 80 Nr. 2 Abs. 1 RheinSchPolVO 1954 stützt, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines solchen Verstoßes darlegen und beweisen muß (…vgl. BGH, Urt. v. 14.6. 65 - II ZR 220/632), VersR 1965, 757, 758). - OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - U 2/93
Ausländischer Schiffsführer; Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache; Neckar
Jedenfalls hat die Klägerin den ihr obliegenden Beweis (vgl. BGH VersR 1965, 757, 758; 1974, 466, 467) für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Verstoßes des Beklagten gemäß § 6.30 Nr. 2 BinSchStrO nicht erbracht.
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