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| BGH, 07.01.1966 - VI ZR 165/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Schmerzensgeld - Ansprüche aus einem Arbeitsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1966, 387
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55
Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen
Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 165/64
Der Beklagten käme die Haftungsfreistellung des § 898 a.F. RVO nur zugute, wenn der Kläger bei seiner Tätigkeit in ihren Betrieb in der Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert gewesen wäre (BGHZ 21, 207 und viele weitere Urteile). - BGH, 12.05.1959 - VI ZR 117/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 165/64
Auch hier ist Voraussetzung für den Haftungsausschluß, daß der Verletzte in den Betrieb des fremden Unternehmers in der Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert war (Urteile des BGH vom 21. Januar 1958 - VI ZR 309/56 - VersR 1958, 184 und vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 - NJW 1959, 1491). - BGH, 21.01.1958 - VI ZR 309/56
Auszug aus BGH, 07.01.1966 - VI ZR 165/64
Auch hier ist Voraussetzung für den Haftungsausschluß, daß der Verletzte in den Betrieb des fremden Unternehmers in der Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert war (Urteile des BGH vom 21. Januar 1958 - VI ZR 309/56 - VersR 1958, 184 und vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 - NJW 1959, 1491).
- BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76
Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb
a) Auszuscheiden haben deshalb Fallgestaltungen, in denen der Verunglückte von den Gefahren des Unfallbetriebs bei der Verrichtung von Arbeiten für seinen "Stammbetrieb" wie ein "Außenstehender" ("Externer") nur deshalb betroffen wird, weil seine Arbeitsstelle im Einflussbereich des Unfallbetriebs liegt, mag diese "Arbeitsberührung" auch auf gemeinsame Aufgaben zurückzuführen sein (zB auf die Beteiligung mehrerer Unternehmer an einem Bauvorhaben: Senatsurteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 261/56 = VersR 1957, 615; vom 25. Februar 1958 - VI ZR 38/57 = VersR 58, 362; vom 21. März 1958 - VI ZR 216/57 = VersR 1958, 376, 377; vom 7. Januar 1966 - VI ZR 165/64 = VersR 1966, 387). - OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 10 U 428/20
Haftung aus Werkvertrag für einen Wasserschaden; Eintritt der Verjährung …
Auf die üblichen Gefahrsituationen muss der Geschäftsherr hinweisen (BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1966 - VI ZR 165/64-, juris zu Rn. 16 f.); der Umfang der Einweisungssorgfalt richtet sich nach den Erwartungen des Geschäftsherrn an den Gehilfen und an das Verletzungsrisiko der übertragenen Tätigkeit. - BGH, 10.11.1970 - VI ZR 104/69
Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen Zweitschädiger
Daß hier etwa die Brauerei und die Maschinenfabrik in Form einer Arbeitsgemeinschaft zu einem gemeinsamen Arbeitsergebnis beigetragen und dabei sich zu einem Betrieb zusammengeschlossen hätten (vgl. Senatsurteil vom 7. Januar 1966 - VI ZR 165/64 - VersR 1966, 387 n.w.N.), hat das Berufungsgericht mit Recht verneint. - OLG Nürnberg, 27.10.1997 - 5 U 1052/97
Außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehender Zweitschädiger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 18.06.1986 - 13 U 300/85
Haftung mehrerer zu einem gemeinsamen Ergebnis beitragenden Unternehmer gem. § …
Hierzu sei verwiesen auf BGH VersR 1966, 387.
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