Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1966 - II ZR 61/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Führerscheinklausel der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) - Recht der fristlosen Kündigung des Versicherers nach Kenntnis einer Obliegenheitsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 6 Abs. 1 S. 3
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Papierfundstellen
- NJW 1966, 929
- MDR 1966, 657
- VersR 1966, 433
- DB 1966, 619
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/53
Verletzung einer Obliegenheit
Auszug aus BGH, 10.03.1966 - II ZR 61/64
Hierdurch soll der Versicherer im Interesse des Versicherungsnehmers gezwungen werden, sich alsbald zu entscheiden, ob er aus der Obliegenheitsverletzung keine Rechte herleiten und den Vertrag fortsetzen oder seine Leistungsfreiheit geltend machen und den Vertrag zur Auflösung bringen will (BGHZ 19, 31, 36) [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53]. - BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60
Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer
Auszug aus BGH, 10.03.1966 - II ZR 61/64
Hier muß der Versicherer, um seine Leistungspflicht zuverlässig beurteilen zu können, schon wegen der Haftungsbeschränkungen des § 158 c Abs. 3 und 4 VVG wissen, ob er auf Grund eines rechtswirksamen Vertrages oder nur auf Grund des § 158 c VVG zu leisten hat (BGH LII AVB f. KraftfVers. § 7 Nr. 7 = VersR 1963, 134 [BGH 03.12.1962 - II ZR 47/60]; VersR 1956, 485; ebenso jetzt Wussow, Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht 1965, 85/86).
- BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68
Juwelenversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Rechtsmittel
Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11). - BGH, 22.06.1967 - II ZR 183/64
Abgrenzung zwischen einer Risikobeschränkung und einer Obliegenheit - …
Verletzt der Versicherungsnehmer, wie hier, eine vor dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheit, so kann sich der Versicherer auf seine daraus folgende Leistungsfreiheit nur berufen, wenn er das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach erlangter Kenntnis von der Verletzung kündigt (§ 6 Abs. 1 Satz 3 VVG), und zwar fristlos mit sofortiger Wirkung (BGH LM Nr. 15 zu § 6 VVG = VersR 1966, 433).
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