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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1041
BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64 (https://dejure.org/1966,1041)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1966 - VI ZR 190/64 (https://dejure.org/1966,1041)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1966 - VI ZR 190/64 (https://dejure.org/1966,1041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrer - Einstellung nach Eignung - Langjährige Bewährung im Dienst - Laufende Überwachung - Überprüfung durch unauffällige Kontrollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 831
    Überprüfung eines Kraftfahrers

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 490
  • VersR 1968, 490
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am …

    Auszug aus BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64
    , Aufgrund dieser Feststellungen, deren Richtigkeit die Revision nicht in Zweifel zieht, hält das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine zusätzliche unauffällige Kontrolle des Fahrers nicht mehr für erforderlich" Es legt dar, dem für die Überwachung zuständigen Vertreter des Geschäftsherrn, der mehr als 8 Jahre lang derart weite Strecken mit einem Kraftfahrer zusammen fahre, bleibe kein Mangel in dessen Eignung und keine schlechte Fahreigenschaft verborgen" Veil deshalb eine unbemerkte Kontrolle keinen weiteren Aufschluß erwartenlasse, könne in einem solchen Falle von ihr abgesehen werden" Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der festen Rechtsprechung des Senats, der wiederholt betont hat, daß die Überwachung im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs zwar streng, aber mit den im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zu erfolgen habe, für die sich eine starre Regel nicht aufstellen lasse" Ist ein Fahrer - wie hier - nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden, und hat.er sich in langjährigem Bienst als zuverlässig bewährt, so würde es eine Überspannung bedeuten, wenn neben 'der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden (vgl" Senatsurteile vom 19" Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VersR 1955, 745} vom 22" November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 851 BGB (Pc) Nr. 8 = VersR 1958, 29, vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58- VersR I960, 473j vom 17« Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VersR 1961, 330)".
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden …

    Auszug aus BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64
    , Aufgrund dieser Feststellungen, deren Richtigkeit die Revision nicht in Zweifel zieht, hält das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine zusätzliche unauffällige Kontrolle des Fahrers nicht mehr für erforderlich" Es legt dar, dem für die Überwachung zuständigen Vertreter des Geschäftsherrn, der mehr als 8 Jahre lang derart weite Strecken mit einem Kraftfahrer zusammen fahre, bleibe kein Mangel in dessen Eignung und keine schlechte Fahreigenschaft verborgen" Veil deshalb eine unbemerkte Kontrolle keinen weiteren Aufschluß erwartenlasse, könne in einem solchen Falle von ihr abgesehen werden" Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der festen Rechtsprechung des Senats, der wiederholt betont hat, daß die Überwachung im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs zwar streng, aber mit den im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zu erfolgen habe, für die sich eine starre Regel nicht aufstellen lasse" Ist ein Fahrer - wie hier - nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden, und hat.er sich in langjährigem Bienst als zuverlässig bewährt, so würde es eine Überspannung bedeuten, wenn neben 'der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden (vgl" Senatsurteile vom 19" Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VersR 1955, 745} vom 22" November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 851 BGB (Pc) Nr. 8 = VersR 1958, 29, vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58- VersR I960, 473j vom 17« Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VersR 1961, 330)".
  • BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64
    , Aufgrund dieser Feststellungen, deren Richtigkeit die Revision nicht in Zweifel zieht, hält das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine zusätzliche unauffällige Kontrolle des Fahrers nicht mehr für erforderlich" Es legt dar, dem für die Überwachung zuständigen Vertreter des Geschäftsherrn, der mehr als 8 Jahre lang derart weite Strecken mit einem Kraftfahrer zusammen fahre, bleibe kein Mangel in dessen Eignung und keine schlechte Fahreigenschaft verborgen" Veil deshalb eine unbemerkte Kontrolle keinen weiteren Aufschluß erwartenlasse, könne in einem solchen Falle von ihr abgesehen werden" Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der festen Rechtsprechung des Senats, der wiederholt betont hat, daß die Überwachung im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs zwar streng, aber mit den im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zu erfolgen habe, für die sich eine starre Regel nicht aufstellen lasse" Ist ein Fahrer - wie hier - nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden, und hat.er sich in langjährigem Bienst als zuverlässig bewährt, so würde es eine Überspannung bedeuten, wenn neben 'der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden (vgl" Senatsurteile vom 19" Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VersR 1955, 745} vom 22" November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 851 BGB (Pc) Nr. 8 = VersR 1958, 29, vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58- VersR I960, 473j vom 17« Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VersR 1961, 330)".
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 164/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1966 - VI ZR 190/64
    , Aufgrund dieser Feststellungen, deren Richtigkeit die Revision nicht in Zweifel zieht, hält das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine zusätzliche unauffällige Kontrolle des Fahrers nicht mehr für erforderlich" Es legt dar, dem für die Überwachung zuständigen Vertreter des Geschäftsherrn, der mehr als 8 Jahre lang derart weite Strecken mit einem Kraftfahrer zusammen fahre, bleibe kein Mangel in dessen Eignung und keine schlechte Fahreigenschaft verborgen" Veil deshalb eine unbemerkte Kontrolle keinen weiteren Aufschluß erwartenlasse, könne in einem solchen Falle von ihr abgesehen werden" Die Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der festen Rechtsprechung des Senats, der wiederholt betont hat, daß die Überwachung im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs zwar streng, aber mit den im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zu erfolgen habe, für die sich eine starre Regel nicht aufstellen lasse" Ist ein Fahrer - wie hier - nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden, und hat.er sich in langjährigem Bienst als zuverlässig bewährt, so würde es eine Überspannung bedeuten, wenn neben 'der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn zusätzlich unauffällige Kontrollen gefordert würden (vgl" Senatsurteile vom 19" Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VersR 1955, 745} vom 22" November 1957 - VI ZR 185/56 - LM § 851 BGB (Pc) Nr. 8 = VersR 1958, 29, vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58- VersR I960, 473j vom 17« Januar 1961 - VI ZR 81/60 - VersR 1961, 330)".
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Unerwartete und unvermutete Kontrollfahrten stehen dem Entlastungsbeweis auch sann nicht entgegen, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung die fachliche und charakterliche Eignung festgestellt hat und in seiner knapp siebenjährigen Tätigkeit die besondere Zuverlässigkeit und Bewährung Anlass boten, dem Fahrer die neu angeschaffte und wertvollsten Lastzüge zum Fahren zu überlassen, wenn auch die Diagrammscheiben des Fahrtenschreibers auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit überprüft wurden (BGH VersR 1960, 473, 474/475; ebenso BGH VersR 1961, 330, 332 f. für den Fall langjähriger Bewährung, bei der ergänzend die Tatsache des unfallfreien und polizeilich unbeanstandeten Fahrens berücksichtigt werden kann; ferner BGH VersR 1966, 490, 491, wenn der Fahrer während des langjährigen Dienstes durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn laufend überwacht wird; ferner KG VerkMitt 1995, 51, 52 Nr. 54).

    Vielmehr ist es in solchen Betrieben in der Regel geboten, stichprobenweise so genannte verdeckte Kontrollfahrten - von denen also der Fahrer nichts weiß - durchzuführen (vgl. BGH VersR 1958, 29, 30; VersR 1966, 490, 491; VersR 1984, 67; NJW 1997, 2756, 2757; OLG Hamm MDR 1998, 1222, 1223; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1992, 370 ;… Palandt/Thomas, BGB , 61. Aufl. 2002, § 831 Rdn. 14).

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 63/69

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern …

    Insbesondere Art und Umfang der - wie zu fordern ist: strengen - Überwachung wie auch die Notwendigkeit einer Kontrolle hängen von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1966 - VI ZR 190/64, VersR 1966, 490).
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 129/68

    Haftung des Transportunternehmers - Verdrängung der Haftung aus unerlaubter …

    Jedoch kann bei Beurteilung der Frage, in welcher Art und in welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, nicht von starren Regeln ausgegangen werden (Senatsurteil vom 25. Januar 1966 - VI ZR 190/64 - VersR 1966, 490).
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