Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeld wegen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Soldaten - Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung - Erleiden der Wehrdienstbeschädigung durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer im Dienst stehenden Person - Vorliegen einer vorsätzlichen ...
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Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Allgemeines zur Rückwirkung von Gesetzen
Papierfundstellen
- MDR 1969, 35
- VersR 1968, 1168
- DB 1968, 1989
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.06.1960 - II ZR 164/58
Lieferpflicht eines Genossen als körperschaftliche Art - Entgeltung von …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Denn selbst wenn man annehmen will, daß dem Gesetz ein zeitlicher Geltungswille auch für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte unterstellt werden kann, wenn der Gesetzgeber die Neuregelung aus Gründen der Sittlichkeit oder zur Beseitigung sozialer oder wirtschaftlicher Übelstände für besonders wichtig hält (vgl. dazu u.a. BGHZ 3, 82, 87 [BGH 10.07.1951 - II ZR 30/51] ;… Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., § 63 II 1; Sieg in JZ 1961, 81, 83) [BGH 09.06.1960 - II ZR 164/58] , so sind hier doch diese Voraussetzungen für die Annahme einer ausnahmsweisen Gesetzesrückwirkung trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung nicht gegeben. - BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60
Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld - Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Es geht aber bei dem Schmerzensgeld, selbst wenn es in Rentenform zugebilligt wird, um eine in sich einheitliche Entschädigung (vgl. insbesondere Urteil des Senats vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 unter III 3 = LM Nr. 23 zu § 75 EinlPreuß ALR und Urteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 = VersR 1961, 164), deren Geltendmachung seitens des Klägers gegen den Bund zur Zeit der Verletzung vollen Umfangs ausgeschlossen war und die nach Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes nicht mehr - auch nicht teilweise mehr - geltend gemacht werden kann. - BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51
Berliner Vereinheitlichungsgesetz
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Denn selbst wenn man annehmen will, daß dem Gesetz ein zeitlicher Geltungswille auch für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte unterstellt werden kann, wenn der Gesetzgeber die Neuregelung aus Gründen der Sittlichkeit oder zur Beseitigung sozialer oder wirtschaftlicher Übelstände für besonders wichtig hält (vgl. dazu u.a. BGHZ 3, 82, 87 [BGH 10.07.1951 - II ZR 30/51] ;… Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., § 63 II 1; Sieg in JZ 1961, 81, 83) [BGH 09.06.1960 - II ZR 164/58] , so sind hier doch diese Voraussetzungen für die Annahme einer ausnahmsweisen Gesetzesrückwirkung trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung nicht gegeben.
- BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Nach allgemein anerkannten, das materielle Recht beherrschenden Grundsätzen ist ein Sachverhalt sachlich-rechtlich nach den Rechtssätzen zu würdigen, die z.Zt. der Verwirklichung dieses Sachverhalts in Geltung waren (RGZ 125, 58, 61; BGHZ 7, 161, 166 [BGH 23.09.1951 - V BLw 113/51] und 10, 391, 394). - BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Haftung der Stadt Berlin für einen Aufopferungsanspruch wegen auf einer im Jahre …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Es geht aber bei dem Schmerzensgeld, selbst wenn es in Rentenform zugebilligt wird, um eine in sich einheitliche Entschädigung (vgl. insbesondere Urteil des Senats vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 unter III 3 = LM Nr. 23 zu § 75 EinlPreuß ALR und Urteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 = VersR 1961, 164), deren Geltendmachung seitens des Klägers gegen den Bund zur Zeit der Verletzung vollen Umfangs ausgeschlossen war und die nach Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes nicht mehr - auch nicht teilweise mehr - geltend gemacht werden kann. - BGH, 07.12.1967 - III ZR 11/66
Die Rechtsfolgen des SVAnpG § 91 a - Ausschluß der Geltendmachung bestimmter …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1967 - III ZR 11/66 (VersR 1968, 307 und MDR 1968, 217) bereits im einzelnen ausgeführt hat, hat sich das Änderungsgesetz vom 6. August 1964 rückwirkende Kraft nicht beigelegt und ist auch aus dem Inhalt des Gesetzes, seinem Sinn und Zweck nicht zu entnehmen, daß es für die Vergangenheit Ansprüche gewähren will. - BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63
Der Unfall des Soldaten mit dem Privat-Pkw im Kasernengelände ist …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Denn die Anspruchsbeschränkung wird durch mancherlei Vorteile ausgeglichen, da der Bund auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes eine schnelle Hilfe und eine Fürsorge in angemessener Höhe ohne Rücksicht auf Verschulden eines Beteiligten gewährt und auch ohne den Beamten auf Ansprüche gegen möglicherweise wirtschaftlich schwache Schädiger zu verweisen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats in VersR 1964, 530, 532 [BGH 23.01.1964 - III ZR 15/63] und 1029/30). - RG, 15.06.1929 - I 65/29
1. Über die Bedeutung der Bekanntmachung erteilter Patente im Patentblatt neben …
Auszug aus BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Nach allgemein anerkannten, das materielle Recht beherrschenden Grundsätzen ist ein Sachverhalt sachlich-rechtlich nach den Rechtssätzen zu würdigen, die z.Zt. der Verwirklichung dieses Sachverhalts in Geltung waren (RGZ 125, 58, 61; BGHZ 7, 161, 166 [BGH 23.09.1951 - V BLw 113/51] und 10, 391, 394).
- BGH, 08.12.1983 - III ZR 72/82
Schmerzensgeld für schwere aus der Teilnahme an einer Brückenbauübung für …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Frage, welche Ansprüche dem Kläger gegen die Beklagte zustehen, nach den zur Zeit des Schadensfalles am 4. November 1957 geltenden Bestimmungen zu beurteilen ist (Senatsurteilevom 7. Dezember 1967 - III ZR 11/66 = VersR 1968, 307 undvom 30. September 1968 - III ZR 86/66 = VersR 1968, 1168 m.w.Nachw.).Diese erst nach dem Schadensfall erlassenen Bestimmungen haben keine rückwirkende Kraft (Senatsurteil vom 30. September 1968 aaO).
Die in diesem Zusammenhang zitierten Urteile befassen sich nicht mit der hier zu entscheidenden Frage; sie behandeln andere Ansprüche und Sachverhalte: Während es in demUrteil vom 9. Juli 1962 - III ZR 22/61 = NJW 1962, 1961 ebenso wie in dem früheren Urteil BGHZ 6, 3 nur um Fragen des Rückgriffs zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften geht, behandeln dieUrteile vom 7. Dezember 1967 - III ZR 11/66 = VersR 1968, 307 undvom 30. September 1968 - III ZR 86/66 = VersR 1968, 1168 Schadensfälle aus den Jahren 1961/62, also aus der Zeit nach Erlaß des neuen § 91 a SVG.
- BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG
Die entscheidende Begründung findet § 91a SVG in der Überlegung, daß der Bund durch die Versorgung der beschädigten Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Hinblick auf das zwischen ihm und dem Soldaten bestehende Treue- und Fürsorgeverhältnis in jedem Falle einen sofort wirksamen, angemessenen Ausgleich des Schadens gewährleistet, ohne daß es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankommt (ähnlich BGHZ 6, 3 (10 f.); BGH in VersR 1968, S. 1168 f. mit weiteren Nachweisen;… Pagendarm, ZBR 1959, S. 347 f.). - BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71
Architektenbindung bei Grundstückskauf
Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung kann einem Gesetz eine solche Rückwirkung zu entnehmen sein, wenn die Neuregelung aus Gründen der Sittlichkeit oder zur Beseitigung sozialer oder wirtschaftlicher Übelstände für besonders wichtig gehalten wurde (BGH Urteil vom 30. September 1968 (III ZR 86/66) LM GG - Allgemeine verfassungsrechtliche Grundsätze - Nr. 4; BGHZ 3, 82, 87) [BGH 10.07.1951 - II ZR 30/51].
- BGH, 13.03.1973 - VI ZR 12/72
Erstattung von Aufwendungen für die ärztliche Behandlung und Betreuung eines …
In der Beschränkung von Ansprüchen gegen andere öffentlich-rechtliche Dienstherren wirkt sich darüberhinaus die gesetzgeberische Überlegung aus, daß der Beamte durch seinen eigenen Dienstherren aufgrund des zwischen ihnen bestehenden Treue- und Fürsorgeverhältnisses in jedem Fall der Dienstbeschädigung einen sofort wirksamen, die allgemeinen Schadensersatzansprüche unter Umständen sogar übersteigenden, angemessenen Ausgleich seines Schadens erhält, ohne daß es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankommt, und daß ihm deshalb eine Beschränkung auf diese Ansprüche auch im Verhältnis zu anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherren, die ihren eigenen Beamten eine entsprechende Fürsorge gewährleisten, zugemutet werden kann (vgl. dazu auch BVerfGE 31, 212, 219 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] ; BGHZ 6, 3, 10 f; BGH in VersR 1968, 1168 f m.w.Nachw.; Pagendarm in ZBR 1959 S. 347 f). - BGH, 08.02.1972 - VI ZR 173/70
Die Haftungsbeschränkung des SVG § 91 a gilt auch für den Soldaten, der bei …
All das rechtfertigt es, daß § 91 a SVG neben diesen Versorgungsansprüchen etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Bund oder die in seinem Dienst stehenden Personen abschneidet, um so dem Rechtsfrieden innerhalb des Soldatenverhältnisses zu dienen (vgl. die unter 1 erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie BGHZ 6, 3 [9 ff], das Urteil des BGH vom 30. September 1968 - III ZR 86/66 - VersR 1968, 1168 und Pagendarm, Zeitschrift für Beamtenrecht 1959 S. 345 ff). - BGH, 07.12.1972 - VII ZR 27/72
Verplfichtung des Erwerbers zur Übertragung der Planung und Ausführung eines …
Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung kann einem Gesetz allerdings, wie die Revision zutreffend hervorhebt, eine solche Rückwirkung zu entnehmen sein, wenn die Neuregelung aus Gründen der Sittlichkeit oder zur Beseitigung sozialer oder wirtschaftlicher Übelstände für besonders wichtig gehalten wurde (BGH Urt. v. 30. September 1968 (III ZR 86/66) LM GG - Allgemeine verfassungsrechtliche Grundsätze - Nr. 4; BGHZ 3, 82, 87).
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