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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1967 - II ZR 105/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1476
BGH, 23.11.1967 - II ZR 105/65 (https://dejure.org/1967,1476)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1967 - II ZR 105/65 (https://dejure.org/1967,1476)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1967 - II ZR 105/65 (https://dejure.org/1967,1476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obliegenheitsverletzung - Schadensereignis - Falsche Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7
    Falsche Angaben über Schadensereignis als Obliegenheitsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • opus-bayern.de PDF, S. 152 (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Beweisvereitelung, wenn Beweisführer den Beweis selbst rechtzeitig hätte sichern können

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 58
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Freiburg, 28.04.2014 - 6 O 217/13

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung der Unfallbeteiligten bei Verletzung eines …

    Weicht das tatsächliche Vorbringen der persönlich angehörten Partei von dem ihres Prozessbevollmächtigten ab, so ist jedoch den Erklärungen der Partei selbst in der Regel der Vorzug zu geben (BGH VersR 1968, 58; BGH…, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11 -, juris Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 24.07.2012 - 5 U 299/12

    Haftung des inländischen Vertreibers eines importierten Medizinprodukts

    2 Z 119/59">NJW 1960, 821; BGH NJW 1963, 389 ; BGH VersR 1968, 58 ; BGH NJW 2006, 434 ; BGH NJW 2008, 982 ; BGH MDR 2009, 80; Laumen MDR 2009, 177).".
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09

    Kausalitätsgegenbeweis in der Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit …

    Die Obliegenheit steht nicht zur Disposition des Versicherungsnehmers, sondern dient in erster Linie dem Zweck, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sich möglichst schnell in die Schadensermittlungen und -verhandlungen einzuschalten und notwendige eigene Feststellungen zu treffen (BGH VersR 1968, 58), der Versicherer hat an der rechtzeitigen Kenntnis des Versicherungsfalls schlechthin ein Interesse (OLG Saarbrücken VersR 1976, 157).
  • OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75

    Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

    Wo die Bedeutung einer Beweisurkunde für den Gegner - wie hier - offenbar ist, muß bereits die selbst fahrlässige Beseitigung (hier: "glaublich weggeschmissen") des Beweismittels eine dem Gegner günstige Beweiswürdigung zur Folge haben (BGH VersR 1955, 344; 1968, 58).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2025 - 3 U 118/24

    Bweisvereitelung durch Fahrzeugveräußerung

    Da die Beklagten von dem Kläger über die geplante Veräußerung auch nicht in Kenntnis gesetzt wurden, hatten diese auch keine Gelegenheit, ihre Rechte - etwa durch einen Antrag nach § 485 Abs. 1 ZPO - zu wahren (vgl. demgegenüber etwa BGH, Urteil vom 23.11.1967 - II ZR 105/65 -, VersR 1968, 58, 58 f., dem ein Fall zugrunde liegt, in dem der Kläger durch eine entsprechende Mitteilung der Beklagten "Gelegenheit gegeben [hat], das Fahrzeug beim Käufer zu besichtigen").
  • OLG Frankfurt, 17.03.2025 - 3 U 118/24
    Rn. 36 Da die Beklagten von dem Kläger über die geplante Veräußerung auch nicht in Kenntnis gesetzt wurden, hatten diese auch keine Gelegenheit, ihre Rechte - etwa durch einen Antrag nach § 485 Abs. 1 ZPO - zu wahren (vgl. demgegenüber etwa BGH, Urteil vom 23.11.1967 - II ZR 105/65 -, VersR 1968, 58, 58 f., dem ein Fall zugrunde liegt, in dem der Kläger durch eine entsprechende Mitteilung der Beklagten "Gelegenheit gegeben [hat], das Fahrzeug beim Käufer zu besichtigen").
  • OLG Naumburg, 18.02.1998 - 9 U 424/97

    Beweislastvereitelung - Umkehr der Beweislast

    Hierbei kann ein fahrlässiges Verhalten genügen, mit dem bereits vorhandene Beweismittel vorenthalten oder vernichtet werden (BGH NJW 1963, 389 f. (390); VersR 1968, 58 ff. (59); ZIP 1985, 312 ff. (314)).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 163/75

    Haftung einer Privathaftpflichtversicherung für die durch den Versicherten …

    Die Beklagte hat nicht vorgetragen, der Kläger habe auch ihr gegenüber jene teilweise falschen Angaben über einige Begleitumstände des Unfallhergangs gemacht oder auf sie Bezug genommen (vgl. hierzu BGH VersR 1963, 517, 518; 1968, 58, 60; BGHZ 48, 7, 11).
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