Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1968 - VI ZR 121/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Bauvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) - Ersatz eines Unfallschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1969, 37
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Verkehrssicherungspflicht bei Gleisbauarbeiten
Der Umfang der zu treffenden Sicherungsmaßnahmen hat sich an den Sicherungserwartungen von mit den Gegebenheiten und den üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen auszurichten (Senatsurteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 121/67 - VersR 1969, 37). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82
Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr
Das gilt sowohl für den Umfang der zu treffenden Sicherungsmaßnahmen, die sich bei einem Neubau grundsätzlich an den Sicherungserwartungen von mit den Gegebenheiten und den üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen auszurichten haben (Senatsurteil vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 121/67 - VersR 1969, 37), als auch für den Kreis der Ersatzberechtigten bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. - OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91
Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des …
Der Eröffnung eines beschränkten Verkehrs entspricht eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht (BGH VersR 69, 37).
- OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers - Abrißstelle einer Weserbrücke - …
Das gilt sowohl für den Umfang der zu treffenden Sicherungsmaßnahmen, die sich bei einem Neubau grundsätzlich an den Sicherungserwartungen von mit den Gegebenheiten und den üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen auszurichten haben (Senat, VersR 1969, 37), als auch für den Kreis der Ersatzberechtigten bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. - OLG Nürnberg, 11.02.2013 - 4 U 2428/12
Haftung eines bayrischen Landkreises wegen Verkehrssicherheitspflichtverletzung: …
Eine konkludente Widmung des Parklatzes als öffentlicher Parkplatz scheidet jedenfalls außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes aus, da der Beklagte durch die Beschilderung sowohl die Funktion des Parkplatzes als Behördenparkplatz als auch die Öffnungszeiten der Behörde deutlich zum Ausdruck gebracht hat (…beschränkte Verkehrseröffnung, vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1984, NJW 1985, 1078; BGH, Urt. v. 1.10.1968, VersR 1969, 37;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.1992, VersR 1993, 491). - OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 22 U 33/94
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers
Ein völlig gefahrloser Zustand kann auf einer Baustelle nicht gefordert werden; einen solchen erwartet der Verkehr auch nicht (vgl. BGH VersR 1969, 37 zum Fall der Ablösung eines Schalbrettes). - OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers
Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass an einer Baustelle grundsätzlich nur ein beschränkter Verkehr eröffnet ist und der Eröffnung eines beschränkten Verkehrs nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht entspricht (BGH, BauR 1985, 237 ; VersR 1969, 37).
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