Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Irrtümliche Parteibezeichnung in der Berufungsschrift - Verfristung des Wiedereinsetzungsantrags - Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts beim Verfassen einer Rechtsmittelschrift - Wiedereinsetzungsantrag - Sorgfaltspflicht - Bezeichnung der Person
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 421
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69
Maßgebend ist vielmehr, wann sie dieses Versehen bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können; denn ein Hindernis ist nach feststehender Rechtsprechung dann behoben, wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389, 396 sowie die Entscheidungen des BGH vom 31. Januar 1952 - IV ZR 104/51 - NJW 1952, 469 und vom 10. Oktober 1956 - IV ZB 156/56 - NJW 1956, 1879). - BGH, 10.10.1956 - IV ZB 156/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69
Maßgebend ist vielmehr, wann sie dieses Versehen bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können; denn ein Hindernis ist nach feststehender Rechtsprechung dann behoben, wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389, 396 sowie die Entscheidungen des BGH vom 31. Januar 1952 - IV ZR 104/51 - NJW 1952, 469 und vom 10. Oktober 1956 - IV ZB 156/56 - NJW 1956, 1879). - BGH, 28.06.1956 - III ZR 327/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69
Der Anwalt darf diese Tätigkeit nicht seinen Angestellten unter deren alleiniger Verantwortung überlassen, sondern ist zum mindesten zu genauer Nachprüfung verpflichtet (RG JW 1934, 1656 sowie die Entscheidungen des BGH vom 20. Dezember 1950 - IV ZB 111/56 - NJW 1951, 153 und vom 28. Juni 1956 - III ZR 327/54 - VersR 1956, 590). - BGH, 20.12.1950 - IV ZB 111/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1970 - VI ZB 21/69
Der Anwalt darf diese Tätigkeit nicht seinen Angestellten unter deren alleiniger Verantwortung überlassen, sondern ist zum mindesten zu genauer Nachprüfung verpflichtet (RG JW 1934, 1656 sowie die Entscheidungen des BGH vom 20. Dezember 1950 - IV ZB 111/56 - NJW 1951, 153 und vom 28. Juni 1956 - III ZR 327/54 - VersR 1956, 590).
- BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73
Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung - …
Er mußte sich vor allem persönlich davon überzeugen, ob die Berufungsschrift alle wesentlichen Erfordernisse erfüllte (BGH VersR 1970, 421). - BFH, 10.02.1971 - I R 97/70
Klage - Richtiges Gericht - Richtiger Ort - Prozeßbevollmächtigter - Anschrift
Nach der Rechtsprechung des BGH muß sich der Prozeßbevollmächtigte bei Einlegung eines Rechtsmittels davon überzeugen, daß alle wesentlichen Erfordernisse erfüllt sind, insbesondere auch, ob das Rechtsmittel für die richtige Partei eingelegt ist (BGH-Beschluß VI ZB 21/69 vom 28. Januar 1970, Versicherungsrecht 1970 S. 421; BGH-Urteil III ZR 327/54 vom 26. Juni 1956, Versicherungsrecht 1956 S. 590), ferner, ob die Berufungsschrift an das Oberlandesgericht (und nicht an das Landgericht) gerichtet ist (BGH-Beschluß IV ZB 111/50 vom 20. Dezember 1950, NJW 1951, 153). - BGH, 02.02.1971 - VI ZB 22/70
Rechtsmittelschrift - Anwaltspflicht - Kontrolle - Parteirolle - Inhalt
Der Anwalt darf diese Tätigkeit nicht seinen Angestellten unter deren alleiniger Verantwortung überlassen, sondern ist zum mindesten zu genauer Nachprüfung verpflichtet (Senatsbeschluß vom 28. Januar 1970 - VI ZB 21/69 - VersR 1970, 421 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1970 - II ZB 1/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagen des Bürovorstehers und seiner Sekretärin bei der Überwachung des Fristenkalenders als unabwendbarer Zufall im Sinne des § 233 Zivilprozessordnung (ZPO) - Entlastung des Rechtsanwalts durch Mitkontrolle der Fristen durch einen von seiner Sekretärin geführten ...
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 421
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 48/81
Versehen - Kanzleiangestellte - Entlastung - Rechtsanwalt
Bei Vorliegen besonderer Umstände, u.a. auch einer Arbeitsüberlastung des Kanzleipersonals, können an die Sorgfaltspflicht eines Anwalts möglicherweise erhöhte Anforderungen zu stellen sein (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Februar 1970 - II ZB 1/70 = VersR 1970, 421 und vom 9. Mai 1972 - VII ZB 6/72 = VersR 1972, 861), wie der Kläger in seiner Stellungnahme zum Wiedereinsetzungsantrag geltend gemacht hat. - BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 138/86
Umfang der Organisationspflicht eines Rechtsanwalts bei Abwesenheit einer …
Er hatte deswegen die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der an diesem Tage ablaufenden Berufungsbegründungsfrist trotz dieser besonderen Situation sicherstellen konnten (vgl. BGH VersR 1970, 421).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 04.04.1967 - 9 O 174/66 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 421
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